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Keine Kameras, keine Zeugen: Mutmaßliches Diebestrio freigesprochen

Zwei Frauen und ein Mann wurde vorgeworfen, Textilien in der Cloppenburger Innenstadt gestohlen zu haben. Ein Ladendetektiv beobachtete das Geschehen. Nachgewiesen werden konnte nichts.

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Symbolfoto: M. Meyer

Symbolfoto: M. Meyer

Vom Vorwurf des gemeinschaftlichen Diebstahls hat das Cloppenburger Amtsgericht drei mutmaßliche Mitglieder einer Großfamilie aus Cloppenburg freigesprochen. Den beiden 42 und 22 Jahre alten Frauen und dem 44 Jahre alten Mann konnte nicht mit der notwendigen Sicherheit nachgewiesen werden, im Juli 2021 an einer groß angelegten Diebstahlserie in der Cloppenburger Innenstadt beteiligt gewesen zu sein.

Am Tattag hatte der männliche Angeklagte sein Fahrzeug auf einem Parkplatz nahe der Innenstadt geparkt. Dann wurden Personen beobachtet, die mit schweren Tüten aus der Innenstadt kamen, diese im Kofferraum des Fahrzeugs entluden und dann mit den leeren Tüten wieder in die Innenstadt gingen. In einem angrenzenden Café verbrachte gerade ein Ladendetektiv seine Pause.

Hosen, Bademäntel, Oberteile und Unterwäsche landeten im Kofferraum

Er hatte das Treiben am Fahrzeug beobachtet und argwöhnte vor dem Hintergrund seiner Berufserfahrung, dass das alles nicht mit rechten Dingen zugehen konnte. Offenkundig könne es sich bei der zwischengelagerten Ware um Diebesgut handeln. Die Polizei wurde gerufen: Bis dahin waren die mutmaßlichen Diebe fleißig. Der Kofferraum war fast voll mit Kleidung.

Dabei handelte es sich um Textilien aus verschiedenen Geschäften in der Innenstadt: Hosen für 600 Euro, Bademäntel für 260 Euro, elf Oberteile für 380 Euro und Unterwäsche. Die Ware konnte den verschiedenen geschädigten Geschäften zugeordnet und zurückgegeben werden. Aber wer hatte sie gestohlen? Die drei jetzigen Angeklagten gerieten in Verdacht: Dem männlichen Angeklagten gehörte das Auto, eine der beiden angeklagten Frauen soll die Beute verladen haben.

Der männliche Angeklagte wurde beim Verladen der Beute nicht gesehen. Und welche der beiden weiblichen Angeklagten Tüten im Kofferraum entleert hatte, konnte der Ladendetektiv aus dem Café nicht mehr sagen. Aus den geschädigten Geschäften in der Innenstadt lagen keine Videos von Überwachungskameras vor, es gab keinerlei Zeugen. Es konnte nicht mit der nötigen Sicherheit festgestellt werden, wer was gestohlen hatte. So blieb am Ende nur der Freispruch für alle Angeklagten.

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