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Junge Straftäter zu Arbeitsstunden verurteilt

Kolumne: Recht hat, wer Recht bekommt – Die Anklage lautete auf gefährliche Körperverletzung. Das Motiv? Wegen einer jungen Frau gab es etwas "zu klären".

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Fünf junge Männer im Alter von 16 bis 20 Jahre hatten sich vor dem Jugendgericht wegen gefährlicher Körperverletzung zu verantworten. Alle wurden nach dem Jugendstrafrecht zur Ableistung von gemeinnütziger Arbeit und in einem Fall auch zu einer Geldauflage von 500 Euro verurteilt. Der Erlös der Arbeitsstunden geht an den Jugendhilfeverein und der lässt es dem verletzten Opfer zukommen.

Was war passiert? In der Nacht vom 6. auf den 7. Mai 2022 trafen die jungen Männer sich, um etwas "zu klären", wie es später vor Gericht hieß. Alle kennen sich gut; sie sind gemeinsam in einer Einrichtung in Vechta untergebracht. Zu klären war, dass einer der jungen Erwachsenen, ein 17-Jähriger, gehört hatte, ein 18-Jähriger sei seiner Cousine zu nah gekommen.

Die Geständnisse folgten prompt

Bei Nacht und unter Alkohol sollte das nun "besprochen" werden. Dabei kommt in der Regel nicht nur nichts Gutes raus, es gibt nur Stress und Körperverletzungen. So auch diesmal. Der 18-Jährige wurde zunächst angerufen: Ob er kurz kommen könne; zu einem Treffen unter freiem Himmel; mit seinem Kumpel? Er konnte. Der 17-Jährige, der den Aufklärungstermin vorgeschlagen hatte, versetzte nun dem 18-Jährigen, der der Cousine zu nahe gekommen sein soll, einen heftigen Faustschlag. Das war der Klärung erster Teil. Es ging weiter. Aus einem Gebüsch heraus kamen zwei weitere Freunde und schlugen zu. Das Opfer ging zu Boden und wurde anschließend im Krankenhaus behandelt.

Nach der Verlesung der Anklageschrift durch die Staatsanwältin sagte als erster der „Ober-Aufklärer“ aus. Er gab zu Protokoll, dass er als erster dem „Freund“ einen Faustschlag verpasst habe. Auch die anderen Beiden räumten die Schläge ein und entschuldigten sich bei dem Opfer, der als Zeuge ausgesagt hatte. Einer, der eine Anwältin als Verteidigerin hatte, erklärte, er habe bereits auf dem Stoppelmarkt 2022 den Versuch unternommenen, sich bei dem Opfer zu entschuldigen.

Der „Ober-Aufklärer“ nahm mit dem Opfer an einem „Täter-Opfer-Ausgleich“ teil. Das ist eine Möglichkeit zur Zusammenwirkung von Straftäter und Opfer, um einen Konflikt außergerichtlich beizulegen oder eine Strafmilderung im Strafprozess zu erlangen. Die Jugendgerichtshelfer/innen hatten dafür gesorgt. Wenn junge Menschen mit dem Gesetz in Konflikt geraten und straffällig werden, brauchen sie Unterstützung und Begleitung. Diese erhalten sie vom Jugendamt. Die Fachleute der Jugendgerichtshilfe informieren, beraten und unterstützen  – vor, während und nach dem Strafverfahren.

Das Jugendgericht verurteilte drei der jungen Leute wegen gefährlicher Körperverletzung zu 30, 20 und 10 Arbeitsstunden, zwei wegen Beihilfe, einen zur Geldauflage von 500 Euro und einer wurde ermahnt. Er hatte schon auf Empfehlung der Jugendgerichtshilfe zuvor 20 Stunden Arbeit vor der gerichtlichen Entscheidung geleistet.


Zur Person:

  • Klaus Esslinger ist Gerichtsreporter und war viele Jahre Lokalchef der Oldenburgischen Volkszeitung.
  • Kontakt zum Autor über: redaktion@om-medien.de.

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