Das Nachrichtenportal vonMünsterländische Tageszeitung MT undOldenburgische Volkszeitung OV

Joggerin angefahren, zu Fall gebracht, übelst sexistisch beleidigt und Unfallort verlassen?

Ein Cloppenburger (39) will vor dem Oldenburger Landgericht das erste Urteil des Cloppenburger Amtsgerichts ungeschehen machen. Die Joggerin sei selbst vor seinen Transporter gelaufen.

Artikel teilen:
Symbolfoto: dpa

Symbolfoto: dpa

Wegen fahrlässiger Körperverletzung und Unfallflucht muss sich seit Dienstag ein 39-Jähriger aus Cloppenburg vor dem Oldenburger Landgericht verantworten. Dort will der Angeklagte ein erstes Urteil des Cloppenburger Amtsgerichts ungeschehen machen. Das hatte den Cloppenburger in einem ersten Prozess um die Sache im Sinne der Anklage schuldig gesprochen und zu einer Geldstrafe von 4500 Euro sowie zu einem 2-monatigen Fahrverbot verurteilt.

Der 39-Jährige will aber unschuldig sein. Er fordert für sich einen Freispruch. Gegen das Cloppenburger Urteil hatte er Berufung eingelegt. Den Ermittlungen zufolge war der Angeklagte am 15. Januar 2022 gegen 10.10 Uhr in Cloppenburg auf dem Herzog-Erich-Ring mit einem Transporter nebst Anhänger unterwegs gewesen. Mit seinem Fahrzeug soll er dann eine Joggerin gestreift haben. Die Frau ging laut Anklage zu Boden, verletzte sich und musste sich ins Krankenhaus begeben.

Joggerin soll auf Motorhaube geschlagen haben

Der 39-Jährige soll nach dem Unfall ausgestiegen sein, die Joggerin übelst sexistisch beleidigt und den Unfallort verlassen haben, ohne seine Personalien zu hinterlassen. Die Joggerin erstattete dann Anzeige gegen den Angeklagten. Doch der ist sich keiner Schuld bewusst. Wegen eines vor ihm fahrenden älteren Radfahrers und wegen des Gegenverkehrs habe er auf dem Herzog-Erich-Ring anhalten müssen. Nun sei die Joggerin gekommen, habe auf die Motorhaube seines Fahrzeugs geschlagen und sei dann absichtlich und bewusst gegen den Außenspiegel des Transporters gelaufen.

So könne sie sich verletzt haben, meinte der Angeklagte. Doch so einfach ist das nicht. Die Joggerin hat auch in der jetzigen Berufungsverhandlung den 39-Jährigen schwer belastet. Mit im Transporter saß damals der Vater des Angeklagten. Er hat die Version seines Sohnes bestätigt. Das hat er schon vor dem Cloppenburger Amtsgericht getan, weswegen gegen ihn wegen Falschaussage ermittelt wird. Die Berufungsverhandlung wird mit der Zeugenbefragung fortgesetzt.

So verpassen sie nichts mehr. Mit unseren kostenlosen Newslettern informieren wir Sie über das Wichtigste aus dem Oldenburger Münsterland. Jetzt einfach für einen Newsletter anmelden!

Das könnte Sie auch interessieren

Hier klicken und om-online zum Start-Bildschirm hinzufügen

Joggerin angefahren, zu Fall gebracht, übelst sexistisch beleidigt und Unfallort verlassen? - OM online