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Intensivtäter (16) muss vorerst nicht ins Gefängnis

Ein Trio aus 16-Jährigen soll im Cloppenburger Stadtpark ein Pärchen wegen einer Zigarette angegriffen und einen Mann zusammengeschlagen haben. Einem der Täter droht nun die Haft.

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Symbolfoto: M. Meyer

Symbolfoto: M. Meyer

Wegen gefährlicher Körperverletzung hat das Cloppenburger Amtsgericht einen 16-jährigen Intensivtäter aus Cloppenburg zu 1,5 Jahren Jugendstrafe auf Bewährung verurteilt. Der Angeklagte gehört mutmaßlich zu einem Trio, das auf der Mühlenbrücke in der Nähe des Stadtparks ein Pärchen angegriffen und den Mann übelst zusammengeschlagen haben soll. Die beiden anderen jugendlichen Täter sind nicht mit der notwendigen Sicherheit identifiziert worden.

Nur dem jetzigen Angeklagten konnte die Tat nachgewiesen werden. Wie der 16-Jährige, begingen auch die beiden mutmaßlichen Mittäter (gleichaltrig) im Cloppenburger Stadtpark zahlreiche Straftaten und standen deswegen auch schon häufiger vor Gericht. In der Tatnacht hatten die 16-Jährigen auf der Mühlenbrücke ein Pärchen (21-jährige Frau und 23-jähriger Mann) stehen sehen. Von diesem wollten sie nun  eine Zigarette schnorren. Das Pärchen aber wollte nicht belästigt werden.

16-Jähriger schlägt 23-Jährigem dreimal ins Gesicht

Der junge Intensivtäter hatte sich den Feststellungen zufolge äußerst aggressiv gezeigt. Er kam dem 23-jährigen Mann immer näher. Nase an Nase standen sich beide gegenüber. Der 23-Jährige wollte den 16-Jährigen dann auf Abstand halten. Der aber schlug nun zu, dreimal kräftig ins Gesicht des 23-Jährigen. Der 23-Jährige ging zu Boden, der 16-Jährige setzte sich auf ihn. Nun kam einer der beiden Mittäter und trat mehrmals gegen den Kopf des 23-Jährigen.

Nur den Angeklagten konnte der 23-Jährige identifizieren. Der gab auch die Schläge zu, will aber in Notwehr gehandelt haben. Doch von Notwehr wollte das Cloppenburger Jugendgericht nichts wissen. So wurde der 16-Jährige zu 1,5 Jahren Jugendstrafe auf Bewährung verurteilt. Erst im November 2022 war der 16-Jährige wegen anderer Taten zu 1,5 Jahren Jugendstrafe ohne Bewährung verurteilt worden. Dieses Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Sollte es rechtskräftig werden, müsste der 16-Jährige die Strafe in einem Jugendgefängnis verbüßen.

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