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In einer Nacht 40-mal den Notruf gewählt: Friesoyther muss doch nicht ins Gefängnis

In der Berufungsverhandlung vor dem Oldenburger Landgericht ist nicht nur die eigentliche Ursache des Problems offenbar geworden – sondern auch, dass der Angeklagte aus Fehlern gelernt hat.

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Symbolfoto: dpa

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