Landrat Tobias Gerdesmeyer (CDU) ist über die Sorgen vieler Neuenkirchener wegen der innerörtlichen Verkehrsbelastung vor allem im Kurvenbereich bei der Gastwirtschaft Seep in Kenntnis gesetzt. Die Kreisverwaltung bestätigte, dass sie ein Planungsbüro eingeschaltet hat, das Lösungsmöglichkeiten für die Engstelle erarbeiten soll. Wenn die Ergebnisse vorliegen, werde der Landrat sich bei einem Vorort-Termin mit Vertretern aus der Kreisverwaltung und der Bürgerinitiative treffen, teilte die Kreisverwaltung auf eine entsprechende Nachfrage mit.
Tempo 30 bedarf hinreichender Rechtfertigung
Zur Forderung der Bürgerinitiative 49434 Neuenkirchen-Vörden, die Tempo-30-Zone auf dem innerörtlichen Abschnitt der Kreisstraße 276 auszuweiten, erklärte der Landkreis, das wäre ein belastender Eingriff gegenüber den Straßennutzern. Das bedürfe einer hinreichenden Rechtfertigung.
"Nach der Straßenverkehrsordnung ist das nur dann möglich, wenn es wegen besonderer örtlicher Umstände zwingend erforderlich ist", hieß es. Die Bürgerinitiative hatte angeregt, die Tempo-30-Zone in Höhe der Einmündung der Hakenstraße, besser noch des Strietweges auf die Kreisstraße auszuweiten.
Ob Beschränkung Bestand hat, hängt von Planungsbüro ab
Im Streckenabschnitt der Kreisstraße vor der Oberschule Neuenkirchen-Vörden und auf dem Teilstück zwischen den neuen Seniorenwohnungen und der Gastwirtschaft Seep im Bereich der Engstelle rechtfertigten örtliche Umstände die Tempo-30-Anordnung, teilte der Landkreis mit. Ob die Beschränkung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit im Bereich der Engstelle erforderlich bleibt und auch im weiteren Verlauf der Kreisstraße erforderlich wird, sei auch abhängig von den Ergebnissen des Planungsbüros.
Offenbar derzeit nicht sehr aussichtsreich auf eine Umsetzung ist die Idee der Bürgerinitiative, die Kreisstraße zu einer Gemeindestraße abzustufen. Im jüngsten Schreiben an den Landkreis hatte die Bürgerinitiative gefragt, ob es angesichts der Engstelle überhaupt sinnvoll sei, die Straße auch in Zukunft als Kreisstraße auszuweisen.
Umstufung zur Gemeindestraße scheint unwahrscheinlich
Dazu hieß es aus dem Kreishaus: "Eine Umstufung käme dann in Betracht, wenn die Verkehrsbedeutung der (Kreis-)Straße sich geändert hätte. Im Falle einer Abstufung von einer Kreisstraße zur Gemeindestraße müsste deren Verkehrsbedeutung abgenommen haben." Aber die Bürgerinitiative beklage eine steigende Verkehrsbelastung. Zudem sei zu beachten, dass Neuenkirchen nicht über eine alternative Führung der Verkehre über eine Ortsumgehungsstraße verfügt.