Das Nachrichtenportal vonMünsterländische Tageszeitung MT undOldenburgische Volkszeitung OV

Im Corona-Lockdown: Schüler leiht Laptop aus und gibt ihn nicht wieder zurück

Bedürftige Schüler erhielten während des Homeschoolings Laptops von den Schulen. Ein Cloppenburger gab diesen nie zurück. Nun beschäftigt sich das Amtsgericht mit dem Fall.

Artikel teilen:
Symbolfoto: dpa

Symbolfoto: dpa

Ein 17-jähriger Schüler aus Cloppenburg muss 30 Sozialstunden ableisten. Warum? Er hat einen ausgeliehenen Schul-Laptop nicht wieder zurückgegeben. Das hat am Dienstag das Jugendgericht am Cloppenburger Amtsgericht entschieden.

Während des Lockdowns 2020 war für Schülerinnen und Schüler Homeschooling angesagt. Doch was passierte, wenn die nötigen Endgeräte fehlten? Bedürftigen Schülern wurden von den Schulen Laptops geliehen, damit sie am Unterricht teilnehmen konnten.

Auch der 17-Jährige bekam einen solchen Laptop gestellt. Die Ausleihfrist lief bis zum Ende des Schuljahres. Kurz vor den Sommerferien mussten die Leihgeräte wieder abgegeben werden, um sie nach den Sommerferien anderen Schülern zur Verfügung zu stellen. Auf den Laptop des 17-Jährigen wartete die Schule vergebens. Denn: Der Junge, gegen den schon mehrere Verfahren wegen Schulschwänzens gelaufen sein sollen, kam erst gar nicht zum neuen Schuljahr zurück. Gleiches galt für den Laptop.

Polizei musste den Laptop bei dem Jungen abholen

Die Schule mahnte und mahnte, doch nichts tat sich. Die Folge: Die Polizei rückte an. Sie suchte den 17-Jährigen auf und nahm den ausgeliehenen Laptop an sich. Vor Gericht hieß es, dass der junge Angeklagte wusste, dass er den Laptop nach Ende des Schuljahres wieder hätte abgeben müssen. Er will aber nicht dazu gekommen sein. Die Mahnungen der Schule hatte er allesamt ignoriert.

Was er denn so dringendes zu tun gehabt habe, dass er nicht einmal rasch den Laptop habe zurückgeben können, wollte die Vorsitzende Richterin von dem 17-Jährigen wissen. "Nichts", antwortete der Jugendliche. Dem Gericht zufolge lebe der Jugendliche in den Tag hinein, gehe nicht zur Schule, habe keine Beschäftigung, keinen Ausbildungsplatz.

Um ihm wieder eine Tagesstruktur zu vermitteln, entschied sich das Gericht für die Verhängung der 30 Sozialstunden. Außerdem muss der 17-Jährige an einem Kurs zur beruflichen Orientierung teilnehmen.

So verpassen sie nichts mehr. Mit unseren kostenlosen Newslettern informieren wir Sie über das Wichtigste aus dem Oldenburger Münsterland. Jetzt einfach für einen Newsletter anmelden!

Das könnte Sie auch interessieren

Hier klicken und om-online zum Start-Bildschirm hinzufügen

Im Corona-Lockdown: Schüler leiht Laptop aus und gibt ihn nicht wieder zurück - OM online