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Im Besitz von Kinder- und Jugendpornos: Vechtaer kommt mit Geldstrafe davon

Der 56-jährige Angeklagte soll Dateien auf seinem Computer und seinem Laptop gehabt haben. Das Gericht verurteilte ihn zu 100 Tagessätzen à 35 Euro.

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Symbolfoto: Chowanietz

Symbolfoto: Chowanietz

Erneut ist ein 56-Jähriger aus Vechta wegen Besitzes von kinder- und jugendpornografischen Dateien auf seinem Computer und seinem Laptop mit einer Geldstrafe davongekommen. Er wurde zu 100 Tagessätzen zu je 35 Euro verurteilt. Außerdem muss er zur Therapie und sich beraten zu lassen. Das hatte er allerdings durch seine Verteidigerin schon vorab erklären lassen.

Seit dem 1. Juli 2021 gilt der Besitz von kinderpornografischen Dateien durch eine Strafrechtsreform als Verbrechen. Dabei wurde eine Mindeststrafe von einem Jahr Freiheitsstrafe festgelegt. Die Hausdurchsuchung bei dem Vechtaer fand am 27. Mai 2021 statt – 4 Tage vor Inkrafttreten der neuen Mindeststrafe.

Der 56-Jährige gestand. Er sei überrascht gewesen, wie solche pornografischen Dateien übermittelt würden, erklärte er dem Gericht. Die Strafrichterin stellte mit Staunen fest, dass der Angeklagte – wenn auch zu dem Zeitpunkt nicht mehr – Jugendfußballtrainer mit noch jugendlichen Jungen gewesen war, wie sie aus der Ermittlungsakte entnahm. Bemerkenswert sei auch, dass die Polizei das Haus des Mannes durchsucht haben wollte – es sei aber angeblich keiner zu Hause gewesen, um die Tür zu öffnen, obwohl jemand im Haus gewesen sei. Nach dem ersten vergeblichen Besuch der Polizei seien entsprechende Dateien auf den Geräten des Angeklagten gelöscht worden, stellte die Strafrichterin fest.

Die Staatsanwältin forderte eine Geldstrafe von 100 Tagessätzen zu je 50 Euro. Die Verteidigerin fand das bei dem Einkommen des Angeklagten zu hoch, die Strafrichterin legte dann 100 Tagessätze zu je 35 Euro fest, die der 56-Jährige in Raten zahlen kann.

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