Weil er einen Richter am Cloppenburger Amtsgericht aufs Übelste sexistisch beleidigt und auf der B 72 mehrere schwere Verkehrsverstöße begangen hat, hat das Oldenburger Landgericht am Montag einen 40-Jährigen aus Friesoythe zu 5 Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Damit bestätigte die Kammer in 2. Instanz weitgehend ein früheres Urteil des Cloppenburger Amtsgerichts.
Der renitente Angeklagte, der komplett unschuldig sein wollte, musste am Montag von der Polizei in Handschellen nach Oldenburg gebracht werden. Schon zu früheren Gerichtsterminen war er nicht freiwillig erschienen. Immer wieder gähnte der Friesoyther während der Verhandlung extrem laut und musste vom Vorsitzenden mehrmals ermahnt werden. „Wo sind die Beweise“, rief der 40-Jährige mehrmals in den Sitzungssaal. Der Richter verlas dann die E-Mail mit den sexistischen Beleidigungen, die der Mann an den Richter des Cloppenburger Amtsgerichts verschickt hatte.
„Ich habe keinen totgefahren“
Als oberster Dienstherr hatte der Präsident des Oldenburger Landgerichts den 40-Jährigen daraufhin angezeigt. Auch die anderen Delikte (Verkehrsdelikte) sah die Kammer am Montag als erwiesen an. Der Angeklagte war mit einem Blutalkoholwert von knapp 2 Promille und extremer Geschwindigkeit über die B 72 gerast, hatte andere Autofahrer auf der Gegenfahrbahn beim Überholen zu Vollbremsungen genötigt, hatte das Rotlicht von Ampelanlagen ignoriert und kein Kennzeichen an seinem BMW.
„Ich habe keinen totgefahren“, rief er, der alle anderen Verstöße für nicht strafbar hielt. Der Mann gilt als unbelehrbar. Deswegen hatte die Staatsanwaltschaft auch den BMW des Mannes beschlagnahmt und verkauft. 5 Monate Haft auf Bewährung und eine Bewährungszeit von 3 Jahren: Nichts darf mehr passieren.