Der 2. April rückt näher. Es wird ein wichtiges Datum in der Pandemie. An diesem Tag enden so gut wie alle einschränkenden Corona-Schutzmaßnahmen. Geregelt durch das neue Infektionsschutzgesetz, das bereits am 20. März in Kraft getreten ist, aber eine Übergangsphase bis Anfang April erlaubt hat. Die wiederum haben die meisten Bundesländer – auch Niedersachsen – mit Blick auf die aktuellen Corona-Zahlen voll ausgeschöpft.
Und die Werte bleiben auch am Montag auf einem hohen Niveau. Die niedrigste 7-Tage-Inzidenz wird aktuell für den Landkreis Cloppenburg mit 1004,4 gemeldet. Das entspricht dem Wert des Vortages. Die aktuelle Berechnung des Robert-Koch-Institutes basiert auf 1734 nachgewiesenen Neuinfektionen in den vergangenen 7 Tagen. Gesunken ist die 7-Tage-Inzidenz im Landkreis Vechta. Hier meldet das RKI einen Wert von 1338,9 (Vortag: 1466,3). Das ist der derzeit fünftniedrigste Inzidenzwert im Bundesland und basiert auf 1924 nachgewiesenen Corona-Fällen in den letzten 7 Tagen.
Die landesweite 7-Tage-Inzidenz ist am Montag gesunken. Der Wert beträgt jetzt 1941,8 (Vortag: 1977,8). Der niedersachsenweit höchste Wert wird für die Stadt Braunschweig mit 3534,3 gemeldet. Ebenfalls über 3000 liegt der Landkreis Wolfsburg mit 3342,8.
Unverändert auf einem bisherigen Höchststand bleibt am Montag die Hospitalisierungsinzidenz. Der Wert beträgt 16,3. Der Leitindikator basiert auf der Zahl der mit einer Covid-19-Erkrankung eingewiesenen Personen in Krankenhäusern in den vergangenen 7 Tagen. Bei der prozentualen Belegung der Intensivbetten durch Covid-19-Erkrankte ist der Wert am Montag gestiegen. 7,0 Prozent der Intensivbetten in Niedersachsen werden derzeit durch Covid-19-Patienten belegt.
Trotz dieser Höchststände geht das Land Niedersachsen aktuell nicht davon aus, dass die Hotspot-Regelung nach dem 2. April entweder lokal begrenzt oder gar für das ganze Bundesland greifen wird. Eine Region könne nur dann zum Hotspot erklärt werden, wenn das Parlament eine „konkrete Gefahr einer sich dynamisch ausbreitenden Infektionslage feststellt", so der Wortlaut des neuen Infektionsschutzgesetzes. Notwendig sei "entweder die Ausbreitung einer gefährlichen Virusvariante oder ein so deutlicher Anstieg der Infektionszahlen, dass die Krankenhäuser überlastet sind", heißt es aus Hannover.
"Die Anwendung der sogenannten Hotspotregelung ist daher aktuell noch nicht möglich."Einschätzung der Landesregierung Niedersachsen
Die Hospitalisierung und Intensivbettenquote seien deshalb auch weiterhin geeignete Messwerte. Aber: Auch wenn hier aktuell weiter Höchststände gemeldet werden, "haben wir derzeit noch keine Überlastung der Krankenhäuser im Sinne des Infektionsschutzgesetzes. Gleichwohl fällt eine große Zahl von Beschäftigen in den Krankenhäusern wegen Covid-19 aus, weil sie in Quarantäne oder Isolation sind", so die Einschätzung aus Hannover. Aber auch das führe "bislang in Niedersachsen noch nicht zu einer Überlastung der Krankenhäuser". Das aktuelle Fazit heißt deshalb: "Die Anwendung der sogenannten Hotspotregelung ist daher aktuell noch nicht möglich."
Was bedeutet das konkret für den 3. April in Niedersachsen?
- Die Maskenpflicht greift nur noch in Kranken- und Pflegeeinrichtungen, Heimen, Arztpraxen und im öffentlichen Personennahverkehr.
- Ein Testnachweis als Zugangsvoraussetzung kann nur noch in Kranken- und Pflegeeinrichtungen, Heimen, Schulen und Justizvollzugsanstalten vorgegeben werden.
Die aktuellen Zahlen im Landkreis Cloppenburg:
Dem Cloppenburger Gesundheitsamt liegen am Montagnachmittag 392 neu positive Testergebnisse seit dem letzten Corona-Update am Freitag vor. Allein in Cloppenburg sind es 88 Neuinfektionen. Die übrigen Fäälle verteilen sich relativ gleichmäßig auf die anderen zwölf Kommunen, wobei allein die Gemeinde Essen mit 8 Neuinfektionen einstellig bleibt.
Aktuell werden 24 infizierte Patienten stationär in einem der Krankenhäuser im Kreisgebiet behandelt (Freitag: 26). Davon liegt ein Patient auf der Intensivstation (Freitag: 3).
Bund und Länder beraten am Montag über Hotspot-Regelung
Niedersachsens Ministerpräsident Stephan Weil hat bereits zum Wochenende klar gemacht, dass er "hohe juristische Hürden" sieht, um für ganz Niedersachsen die Hotspot-Regelung durchzusetzen. Am Montag will Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach in einer Videoschalte mit den Ländern mögliche Hotspot-Kriterien vorschlagen.
Dazu gehöre es, wenn in Krankenhäusern wegen Corona planbare Eingriffe nicht mehr gemacht werden könnten, die Notfallversorgung gefährdet sei, in der Pflege Untergrenzen unterschritten würden oder Patienten in andere Krankenhäuser verlegt werden müssten. Mit diesen Kriterien sollten die Länder in der Lage sein, die Hotspot-Regelungen umzusetzen. „Und ich appelliere an die Länder, das jetzt zu machen“, sagte Lauterbach im Sender Bild TV.
Bedeutet: Allein eine hohe 7-Tage-Inzidenz ist keine hinreichende Grundlage für die Ausrufung eines Hotspots. Beispiel: Hamburg. Die rt-grüne Koalition will die Stadt zum Hotspot erklären. Die FDP droht jetzt mit Klage. Angesichts weiter steigender Infektionszahlen soll die Bürgerschaft am Mittwoch über eine Fortführung der Maskenpflicht in Innenräumen und im Einzelhandel für weitere vier Wochen entscheiden.
Lauterbach hofft auf Maskenpflicht in Supermärkten
Die Forderung des bayerischen Gesundheitsministers Klaus Holetschek (CSU) nach einer bundesweiten Verlängerung der Maskenpflicht lehnte Lauterbach ab. „Ob er das vorschlägt oder nicht, das ist vollkommen unerheblich. Es geht rechtlich nicht“, sagte der SPD-Politiker, betonte aber, dass auch er selbst gerne die Maskenpflicht beibehalten hätte, wenn es rechtlich möglich gewesen wäre. Er appellierte jedoch an die Länder, das in den Hotspots zu machen und forderte die großen Supermarktketten erneut auf, in ihren Filialen bundesweit per Hausrecht die Maskenpflicht durchzusetzen. Für Montag erwarte er die Reaktion der Unternehmen auf seinen Appell.