Holdorfer wegen Urkundenfälschung verurteilt
Der Mann hatte seinen Führerschein zurückhaben wollen und dafür in die Trickkiste gegriffen. Das Landgericht zog seine Schlüsse.
Franz-Josef Höffmann | 06.01.2023
Der Mann hatte seinen Führerschein zurückhaben wollen und dafür in die Trickkiste gegriffen. Das Landgericht zog seine Schlüsse.
Franz-Josef Höffmann | 06.01.2023
Symbolfoto: dpa
Im Prozess gegen den Holdorfer (30), der sich mit einem gefälschten MPU-Gutachten vom Landkreis Vechta seinen eingezogenen Führerschein zurückgeholt hatte, ist der Angeklagte am Freitag zu 6 Monaten Gefängnis verurteilt worden. Die 14. Kleine Strafkammer des Oldenburger Landgerichtes unter Vorsitz von Richter Frederik Franz wertete die Tat als Gebrauch einer unechten Urkunde (anders ausgedrückt: Urkundenfälschung). Mit dem Urteil hob die Kammer auf Antrag der Staatsanwaltschaft ein früheres Urteil des Amtsgerichtes in Vechta wieder auf. Dieses hatte den 30-Jährigen in einem ersten Prozess um die Sache noch freigesprochen. Unter anderem war unklar geblieben, wie das gefälschte MPU-Gutachten zur Behörde gelangt war und wer das Gutachten gefälscht hatte. Doch der Freispruch gefiel der Staatsanwaltschaft nicht. Sie hatte Berufung gegen das Amtsgerichts-Urteil eingelegt, mit Erfolg, wie sich jetzt zeigt. Der Angeklagte hatte schon mehrmals unter Alkohol- und Drogeneinfluss am Straßenverkehr teilgenommen. Sein Führerschein ist ihm schon vor Jahren entzogen worden. Er müsse zunächst an der Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU) teilnehmen und diese positiv bestehen, wenn er den Schein zurückhaben wolle, hatte man ihm gesagt. Bei der MPU gelten strenge Regeln. So ist unter anderem eine 6-monatige Abstinenz von Alkohol und Drogen nachzuweisen. Der Angeklagte aber soll sogar noch am Tag der MPU unter Drogeneinfluss gestanden haben. Deswegen fiel das Gutachten auch mehr als negativ aus. Der Vechtaer Behörde wurde aber ein mehr als positives Gutachten eingereicht. Der Führerschein wurde dem Angeklagten dann auch sofort wieder ausgehändigt. Später stellte sich heraus, dass das Gutachten eine Totalfälschung war. Der Führerschein wurde dem Angeklagten sofort wieder entzogen. Nur der Angeklagte habe ein Interesse daran gehabt, die Behörde zu täuschen. Deswegen sei ihm die Tat auch anzulasten, sagte nun Richter Franz. Wie berichtet, war die Originalfälschung beim Landkreis vernichtet worden, nachdem sie zuvor gescannt worden war. Das ist üblich, rief aber die Verteidigung auf den Plan. Der Landkreis habe Beweismaterial vernichtet, meinte sie. Eine Kopie sei keine Urkunde. Das Gericht sah das aber anders. Auch eine Kopie sei eine Urkunde.Auch eine Kopie kann eine Urkunde sein
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