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"Hinter Gittern" – aber in echt

Kolumne: Recht hat, wer Recht bekommt – Ein Häftling soll getreten, gespuckt und Beamte wüst beschimpft haben. Das Gericht verhandelt wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte und Beleidigung.

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Das Leben im Knast ist kein Zuckerschlecken. Das soll es ja auch nicht sein, werden viele Leser jetzt sagen oder denken. Das will ich auch nicht bestreiten. Aber wie es "hinter Gittern" sein kann, konnte man jetzt bei einer Verhandlung vor dem Strafgericht des Amtsgerichtes hören.

Angeklagt war ein Gefangener (28) wegen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und Beleidigung. Einen Tag vor der Entlassung aus der Justizvollzugsanstalt (JVA) musste sich der Mann vor Gericht verantworten. Wobei ihm die Situation nicht unbekannt sein dürfte, immerhin ist der 28-Jährige mehrfach vorbestraft und saß insgesamt bereits 4 Jahre im Gefängnis. Die angeklagten Taten wiederum hatten sich im Jahr 2021 zugetragen. Der Mann war teilweise geständig, fand die Haftzeit schrecklich und hatte sich auch dementsprechend benommen.

Die Familie des 28-Jährigen stammt aus Montenegro. Er selbst ist in Deutschland geboren und zur Schule gegangen. Einen Beruf hat er nicht erlernt. Auch fühlte er sich ob seiner Herkunft benachteiligt. Im August 2021 nun sollte der Mann in Haft an Füßen und Händen gefesselt und umgekleidet werden. Er hatte sich gerade mit einem Mitgefangenen geprügelt.

"Da das geschah, als sich viele der Mitgefangenen auf dem Flur vor den Zellen bewegten, war das auch unschwer zu beweisen. Der Angeklagte selbst konnte sich nicht erinnern."Klaus Esslinger

Fünf Justizbeamte waren für den Kleiderwechsel nötig. Um allerdings die Hose ausziehen zu können, mussten die Fußfessel abgenommen werden. Das nutzte der 28-Jährige, um zu strampeln – oder zu treten; je nach Wahrnehmung. Damit aber nicht genug. Der Mann beschimpfte die Beamten. Damit war der Tatbestand der Beleidigungen erfüllt. Widerstand lag wohl auch vor.

Zudem soll der 28-Jährige gespuckt haben. Er könne sich nicht erinnern, erklärt der Mann. Brauchte er auch. Es gab jede Menge Zeugen. 

Die Staatsanwältin schlug als Strafmaß ein paar Monate Freiheitsstrafe ohne Bewährung vor. Der Verteidiger meinte, eine Geldstrafe reiche aus. Der Angeklagte habe lange genug gesessen, er wolle zu seiner Familie zurück und ein neues Leben beginnen. Der Strafrichter entschied sich für eine 2-monatige Freiheitsstrafe auf Bewährung und eine einjährige Unterstellung bei einem Bewährungshelfer. Es sei Zeit, dass er endlich ein straffreies Leben beginne, damit könne er in der Bewährungszeit beginnen, so der Hinweis des Strafrichters.


Zur Person:

  • Klaus Esslinger ist Gerichtsreporter und war viele Jahre Lokalchef der Oldenburgischen Volkszeitung.
  • Kontakt zum Autor über: redaktion@om-medien.de.

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