Hand gebrochen und Frau Kinnhaken versetzt
Kolumne: Recht hat, wer Recht bekommt – Das Verfahren gegen einen prügelnden Vater und Ehemann wird eingestellt. Das ist nicht untypisch.
Klaus Esslinger | 15.07.2022
Kolumne: Recht hat, wer Recht bekommt – Das Verfahren gegen einen prügelnden Vater und Ehemann wird eingestellt. Das ist nicht untypisch.
Klaus Esslinger | 15.07.2022
Was sich in manchen Familien abspielt, ist schon erschreckend. Und die daraus entstehenden Folgen könnten und sollten auch anders aussehen, wie ein Fall vor dem Strafgericht des Amtsgerichtes Vechta zeigte. Ein 50-jähriger Arbeiter, der seit Jahren mit seiner Familie in Steinfeld wohnt, hatte sich wegen Körperverletzung an seiner Ehefrau und Tochter zu verantworten. Um es vorweg zu nehmen: Das Verfahren wurde eingestellt und der Angeklagte muss 500 Euro in Raten an seine jetzt von ihm getrennt lebende Frau zahlen. Am 21. Juni 2021 bekam der Angeklagte Streit mit seiner erwachsenen Tochter. Laut Anklage soll er sie mit der Faust ans Kinn geschlagen und sie am Boden liegend weiter geschlagen haben. Das bestritt der Angeklagte, er könne nicht ausschließen, dass es eine Rangelei gegeben habe. Seine Tochter habe eine Visitenkarte aus seiner Hosentasche haben wollen, die er aber ihr nicht habe geben wollen. Am 6. Oktober 2021 um 22.45 Uhr soll es zudem zu einer heftigen Auseinandersetzung des Angeklagten mit seiner Frau gekommen sein. Es ging um die Papiere für das Auto, das der Ehefrau gehörte. Sie wollte die Papiere für das Fahrzeug haben. Der Angeklagte wollte sie aber nicht rausrücken, er bewahrte sie in einem verschlossenen Koffer auf. Diese Auseinandersetzung war so stark, dass der Angeklagte sich die Hand brach, wie er erklärte. Die Frau bekam Faustschläge ab und blutete, wie auf einem ärztlichen Attest zu lesen war. Die Polizei rückte an und der Angeklagte erhielt ein Hausverbot. Wie es zum Bruch der Hand kam, konnte nicht geklärt werden. Die Aussagen des Angeklagten und des Opfers waren widersprüchlich. Diese Auseinandersetzung war dann aber der Grund für eine Trennung der Eheleute. Im Verlauf der Verhandlung wurde deutlich, dass es in der Vergangenheit öfter zum Streit und zu Schlägen gekommen war. Die Einstellung des Verfahrens, dem die Vertreterin der Staatsanwaltschaft zugestimmt hatte, machte deutlich, wie nicht nur manchmal mit solchen Straftaten umgegangen wird. Die Tochter, die auch misshandelt worden war, wurde nicht als Zeugin gehört, obwohl sie anwesend war. Aber gerade sie war es gewesen, die das Martyrium in der Familie und gegenüber ihrer Mutter durch einen Gang zu einer Rechtsanwältin beendet sehen wollte. Aufgehört hatten die Straftaten auch nur, weil die Polizei, die häufiger gerufen worden war, tätig wurde und schon mal dem Angeklagten ein Hausverbot erteilte.Es war nicht der erste Fall, in dem der Streit handgreiflich wurde
"Die Tochter, die auch misshandelt worden war, wurde, obwohl anwesend, als Zeugin nicht gehört."Klaus Esslinger
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