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Haftstrafe verhindert Verlobung

Für einen 60-Jährigen aus Visbek geht es für 3 Monate ins Gefängnis. Er hatte seine Lebensgefährtin mehrmals geschlagen. Er ging in Berufung – erschien aber nicht zum Gerichtstermin.

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Symbolfoto: M. Niehues

Symbolfoto: M. Niehues

Weil er mehrmals seine Lebensgefährtin geschlagen hat und schließlich in die Wohnung der Frau eingebrochen ist, muss ein 60-Jähriger aus Visbek wegen Körperverletzung, versuchter Nötigung und Sachbeschädigung für 3 Monate ins Gefängnis. Dieses zunächst vom Amtsgericht in Vechta gefällte Urteil ist am Freitag vom Oldenburger Landgericht bestätigt worden. Die Berufung des Angeklagten gegen das erste Urteil wurde verworfen, und zwar in Abwesenheit des Angeklagten.

Obwohl er selbst Berufung gegen das Amtsgericht-Urteil eingelegt hatte, blieb der 60-Jährige seiner Berufungsverhandlung am Freitag fern. Und weil er das unentschuldigt getan hat, musste seine Berufung verworfen werden. Der Visbeker hatte zwar telefonisch mitgeteilt, er sei gesundheitlich angeschlagen. Wenn er dennoch nach Oldenburg kommen solle, müsse ihn die Polizei fahren. Doch die Polizei ist kein Taxiunternehmen. Und so blieb es dabei: Der 60-Jährige fehlte unentschuldigt.

Visbeker ist etliche Male vorbestraft

Hintergrund des Verfahrens ist in erster Linie häusliche Gewalt. Der Mann hat schon häufig auf seine Lebensgefährtin eingeschlagen. Er ist etliche Male vorbestraft, begeht schon seit Jahrzehnten Straftaten, saß auch schon im Gefängnis. Den Feststellungen zufolge hat der Visbeker ein Alkoholproblem. Immer, wenn er betrunken ist, kommt es zu Körperverletzungen zum Nachteil seiner Lebensgefährtin. Und der 60-Jährige ist häufig betrunken.

Schließlich wurde ihm ein Platzverweis erteilt. Der Mann durfte sich seiner Lebensgefährtin nicht mehr nähern. Doch der Visbeker hielt sich nicht daran. Stattdessen war plötzlich die Rede von einer Verlobung. Die Lebensgefährtin des 60-Jährigen soll auch nicht ganz abgeneigt gewesen sein. So oder so: Um offenkundig wichtige Themen zu besprechen, brach er schließlich in die Wohnung seiner Lebensgefährtin ein. Dabei zerstörte er ein Fenster. Ein Mit-Mieter soll das angezeigt haben. Die angebliche Verlobung muss nun warten. Zunächst muss der Visbeker ins Gefängnis.

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