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Häusliche Gewalt hat für Familienvater (45) keine Konsequenzen

Der Cloppenburger soll seine Frau geschubst und geschlagen sowie seine Tochter gewürgt und angespuckt haben.

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Symbolfoto: Bänsch

Symbolfoto: Bänsch

Häusliche Gewalt hat für einen Familienvater aus Cloppenburg keine Konsequenzen. Weil die Opfer im Verfahren die Aussage verweigerten, musste das Jugendgericht am Cloppenburger Amtsgericht den 45-Jährigen freisprechen. Das Jugendgericht war für den Fall zuständig, weil sich unter den Opfern auch eine Minderjährige befindet (Jugendschutzsache). Laut ursprünglicher Anklage hatte der 45-Jährige seine Ehefrau geschlagen und geschubst.

Das Paar lebt getrennt. Am Tattag suchte der Cloppenburger die ehemals gemeinsame Wohnung auf und verlangte von seiner Ehefrau, ihm ihr Handy zu geben. Als die Frau dies verweigerte, kam es zum Streit, in dessen Verlauf der Angeklagte seine Ehefrau geschlagen und geschubst haben soll. Und als die 17-jährige Tochter ihrer Mutter beistehen wollte, soll sie von ihrem Vater gewürgt und angespuckt worden sein.

Mutter und Tochter schweigen

Der Angeklagte soll seine Frau auch mit den Worten „Du Schwein“ beschimpft haben. Der 45-Jährige selbst hat alle Vorwürfe bestritten. Er sei am Tattag zwar in der ehemals gemeinsamen Wohnung gewesen, habe aber nichts gemacht, erklärte der 45-Jährige. Zu widerlegen war ihm das nicht, verweigerten Frau und Tochter im Verfahren doch die Aussage. Ohne Aussage war eine Verurteilung des Cloppenburgers nicht möglich.

Die Vorsitzende Richterin zeigte wenig Verständnis für das Verhalten der Zeuginnen, zumal es früher schon einmal Attacken vonseiten des 45-Jährigen auf Frau und Tochter gegeben haben soll. Auch da hatten die Opfer geschwiegen beziehungsweise die Aussage verweigert. 

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