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Grundsteuererklärung: Völlig verkorkst

Dem deutschen Fiskus und den Kommunen droht die Grundsteuerberechnung auf die Füße zu fallen. Und das, weil der Bundesgesetzgeber von allen Steuerbürgern das Ausfüllen digitaler Formulare verlangt.

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Als wenn man es in der Bundespolitik nicht bereits vorher hätte erahnen können, droht dem deutschen Fiskus und den Kommunen dieser Republik die Reform der Grundsteuer auf die Füße zu fallen. Schon früh war die Schar der Kritiker groß, die die Reform in ihrer jetzigen Ausprägung als zu kompliziert, nicht transparent und am Ende sogar als ungerecht bezeichnen. Prominente Verwaltungsrechtler warnen vor der potenziellen Verfassungswidrigkeit der heutigen Berechnungsmaßstäbe. Das Bundesverfassungsgericht wird – wohl mit einer Verzögerung von mehreren Jahren – die Grundsteuergesetze von Bund und Ländern erneut kassieren. Und dann?

Viel schlimmer aber: Das obrigkeitsstaatliche Denken der Regierenden verdonnert alle Bürger unter Vorgabe kürzester Fristen zum Übermitteln der Daten auf digitalem Weg. Und das ist angesichts des eigenen Handelns ein Skandal. 2018 hat das Bundesverfassungsgericht die alte Grundsteuerregelung für obsolet erklärt. Der Bundesgesetzgeber hat danach rund 4 Jahre gebraucht, um eine rechtsunsichere Verfahrensweise in ein Gesetz zu gießen. Dagegen wird auch vom älteren, nicht computeraffinen Steuerbürger verlangt, dass dieser innerhalb von (ursprünglich) 4 Monaten bis Oktober 2022 seine Erklärung fehlerfrei und besteuerungsreif in digitaler Form einreicht. Und das verlangt ein Staat, der auf dem eigenen Weg in die digitale Welt an allen Fronten unfassbar versagt!?

Wenn jetzt die Finanzämter fehlende Grundsteuererklärungen mit einem letzten Informationsbrief eintreiben wollen, dann sollten sie diesem ein verständliches Formular in Papierform zum handschriftlichen Ausfüllen beilegen. Die Abgabequote dürfte, nein wird, rasant ansteigen.

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