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Goldenstedter wird nur für gefährliche Körperverletzung verurteilt

Zwei Anklagen, aber nur ein Urteil: Ein 25-Jähriger stand am Donnerstag (17. November) vorm Oldenburger Landgericht. In beiden Fällen ging er äußerst brutal vor.

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Symbolfoto: dpa

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Zweimal hintereinander vor Gericht: Der Goldenstedter, der vor 10 Tagen von der Oldenburger Schwurgerichtskammer wegen gefährlicher Körperverletzung zu knapp 5 Jahren Gefängnis verurteilt worden ist, stand erneut vor Gericht. Bei der ersten Verhandlung ging es um eine brutale Tat in Vechta, bei der 2. Verhandlung um eine brutale Tat in Wildeshausen.

Zu einem Urteil bezüglich der Wildeshauser Tat indes kam es nicht. Das Oldenburger Landgericht hat dieses Verfahren eingestellt, und zwar in Hinblick auf die Verurteilung wegen der ersten Tat. Es bleibt nun also bei den knapp 5 Jahren Gefängnis. Beide Taten, sowohl in Vechta als auch in Wildeshausen, zeichnen sich durch eine äußerste Brutalität des 25-jährigen Angeklagten aus.

In Vechta hatte der Goldenstedter während einer privaten Feier in einer Wohnung in Vechta einem 28-Jährigen ein Messer mehrmals durchs Gesicht gezogen, in Wildeshausen soll er einen Kontrahenten vor einer Shisha-Bar brutalst zusammengeschlagen haben. Selbst als das Opfer schon am Boden lag, soll der Angeklagte auf dieses eingeschlagen und eingetreten haben. Für beide Taten gab es den Feststellungen zufolge keinen wirklichen Grund.

Zunächst wurde dem 25-Jährigen eine Tötungsabsicht unterstellt

Die Tat in Vechta war so brutal, dass sie zunächst als versuchter Mord angeklagt war. Die Schwurgerichtskammer des Oldenburger Landgerichtes hatte in dem Verfahren vor 10 Tagen aber eine Tötungsabsicht des 25-Jährigen nicht feststellen können. Deswegen wurde er wegen der Tat in Vechta auch nur wegen gefährlicher Körperverletzung schuldig gesprochen.

Die Tat in Wildeshausen war von Anfang an als gefährliche Körperverletzung angeklagt. Eine Strafe dafür wäre im Verhältnis zur Bestrafung für die Tat in Vechta nicht größer ins Gewicht gefallen. Deswegen konnte das Wildeshauser Verfahren auch eingestellt werden. Beide Taten soll der Goldenstedter wie von Sinnen begangen haben. Ein langjähriger Drogenmissbrauch könnte dafür die Ursache sein. Deswegen hat die Schwurgerichtskammer im Vechtaer Verfahren neben der Strafe von knapp 5 Jahren Gefängnis auch die Unterbringung des Angeklagten in der geschlossenen Entziehungsanstalt angeordnet. Taten wie in Wildeshausen und Vechta sollen sich nicht wiederholen.

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