Geflügelpest: Gefahr vor Ort gilt als hoch
Der Kreis Vechta verfügt: Federvieh muss im Stall bleiben. Grund ist die Ausbreitung der Vogelgrippe. In der Nachbarschaft wurde eine infizierte Wildgans gefunden.
Giorgio Tzimurtas | 23.11.2020
Der Kreis Vechta verfügt: Federvieh muss im Stall bleiben. Grund ist die Ausbreitung der Vogelgrippe. In der Nachbarschaft wurde eine infizierte Wildgans gefunden.
Giorgio Tzimurtas | 23.11.2020
Schutzmaßnahme: Wenn in einem Betrieb die Vogelgrippe (Geflügelpest) festgestellt wurde, werden Sperr- und Beobachtungsgebiete eingerichtet. Foto: dpa / Hollemann
Mitten im Kampf gegen die massive 2. Welle der Corona-Pandemie muss die Kreisverwaltung sich gegen eine weitere drohende Krisensituationen wappnen: Das Vogelgrippe-Virus H5N8 breitet sich in Deutschland von der Nord- und Ostseeküste her immer weiter aus. Oft wird der hochansteckende Erreger über Wild- und Zugvögel eingeschleppt. Werden Nutztierbestände befallen, muss das Geflügel des jeweiligen Betriebs getötet werden, um die Seuche einzudämmen.
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