Vom Vorwurf der gefährlichen Körperverletzung hat das Cloppenburger Amtsgericht einen 21-jährigen Intensivtäter aus Wildeshausen freigesprochen. Dem Angeklagten war vorgeworfen worden, in einer Diskothek in Friesoythe einen jungen Gast mit einer abgebrochenen Glasflasche erheblich verletzt zu haben.
Den Feststellungen zufolge passt die Tat zu dem 11-mal vorbestraften Wildeshauser, der gerade eine Jugend-Gefängnisstrafe von 2 Jahren und 6 Monaten größtenteils verbüßt hat. Doch die Glas-Attacke in der Friesoyther Diskothek ließ sich dem Wildeshauser nicht mit der notwendigen Sicherheit nachweisen. Deswegen musste in dem Fall ein Freispruch ergehen.
Fest steht: Der Angeklagte hatte sich in der Tatnacht in der Friesoyther Diskothek aufgehalten. Beim Tanzen soll er dann angerempelt worden sein. Es kam zu einem ersten Gerangel zwischen dem vermeintlichen Rempler und dem 21-Jährigen.
Keine Schuldfeststellung, sondern reine Spekulation
Dann soll der Wildeshauser fünf seiner Freunde geholt haben. Zusammen sollen sie zur Tanzfläche gegangen sein. Man hörte, wie eine Glasflasche zerbrochen wurde. Dann flog die abgebrochene Flasche in Richtung des Gastes, der den Wildeshauser angerempelt haben soll. Der Mann wurde getroffen und erheblich verletzt wurde. Den Feststellungen zufolge war die Flasche aus der Gruppe um den Wildeshauser heraus geschleudert worden. Aber wer war der Werfer? Genau das konnte nicht mit der notwendigen Sicherheit festgestellt werden.
Zeugen wollen den Vorfall beobachtet und den 21-Jährigen schließlich als den mutmaßlichen Täter identifiziert haben. Per Facebook wurde von den Zeugen nach dem Wildeshauser „gefahndet“. Sein Foto wurde auf Facebook entdeckt und an das Opfer und die Polizei weitergeleitet.
Das Opfer hatte dann gefragt: „Ist der das gewesen?“ Es hatte den 21-Jährigen nicht selbst erkannt. So blieb es bezüglich einer möglichen Schuldfeststellung am Ende bei reinen Spekulationen. Die reichen aber in einem Strafprozess nicht aus, um einen mutmaßlichen Täter schuldig zu sprechen.