Nach den Ermittlungen gegen einen ehemaligen Landwirt aus Garrel hat die Staatsanwaltschaft Oldenburg jetzt einen Strafbefehl beim Amtsgericht Cloppenburg beantragt. Der mittlerweile in den Landkreis Oldenburg verzogene Mann soll, wie berichtet, als Betreiber zweier Schweinemastanlagen etwa 850 skelettierte Schweinekadaver nicht unmittelbar beseitigt haben. Er sei damit seiner gesetzlichen Verpflichtung zur Beseitigung, die unter anderem dem Zweck der Vermeidung von Gefährdungen für Leib und Gesundheit von Mensch und Tier diene, nicht nachgekommen, heißt es in einer Mitteilung der Staatsanwaltschaft am Montag. Nach Hinweisen aus der Bevölkerung hatte das Veterinäramt des Landkreises Cloppenburg die verendeten Tiere gefunden.
Der 49-Jährige soll die Tiere seit Anfang 2013 beziehungsweise Anfang Oktober 2015 in den Stallungen liegengelassen haben. Erst nach Entdeckung der Kadaver konnten die Ställe den Angaben zufolge Ende September 2021 durch eine Spezialfirma gereinigt und desinfiziert werden. Der Strafrahmen sieht eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe vor.
Nach dem Fund hatten die Grünen im niedersächsischen Landtag Aufklärung über den Fall gefordert. Sie wollten eine Unterrichtung im Agrarausschuss beantragen und geklärt wissen, welche Konsequenzen die Landesregierung aus dem Fall in Garrel ziehen werde.