Vom Vorwurf der Abgabe von Drogen an Minderjährige hat das Cloppenburger Amtsgericht einen 28-Jährigen aus Löningen freigesprochen. Das Verfahren hat dennoch weitreichende Folgen für den Angeklagten. Er muss nun 20.000 Euro an den Staat zahlen. In einem Kiosk, mit dem der Löninger in Verbindung stehen soll, waren cannabishaltige Produkte gefunden worden. Das war ein Zufallsfund – im Rahmen einer Durchsuchung in anderer Sache.
Alles hatte damit angefangen, als die Polizei an einer Bushaltestelle in Löningen Jugendliche kontrollierte, die Drogen besaßen. Die Jugendlichen hatten dann bei der Frage, woher die Drogen stammten, einen Kiosk ins Spiel gebracht, mit dem der 28-Jährige in Verbindung stehen soll. Der Verdacht stand im Raum, dieser Kiosk könnte neben Cola und Bier auch Drogen verkaufen. Und das auch noch an Minderjährige. Doch das stimmte gar nicht. Die Jugendlichen, die die Drogen besaßen, hatten nicht „im Kiosk gekauft“ gemeint, sondern hinter dem Kiosk.
Gefundene, cannabishaltige Produkte sollen legal sein
Damit wäre die Sache für den Löninger, der mit den Drogen und den Jugendlichen nichts zu tun hatte, eigentlich erledigt gewesen. Doch es kam anders. Als noch der Verdacht im Raum stand, die Jugendlichen hätten die Drogen „im“ Kiosk gekauft, wurde dieser untersucht. Drogen wurden dann auch nicht gefunden. Dafür aber cannabishaltige Produkte. Der Verkauf dieser Produkte soll legal sein. Zumindest ist die Gesetzeslage nicht eindeutig. Auch im normalen Handel würden diese Produkte vertrieben, wusste der 28-Jährige.
Was es nun mit den cannabishaltigen Produkten auf sich hat, konnte abschließend nicht geklärt werden. Sie sollen nicht unter das Betäubungsmittelgesetz fallen. So kamen alle Prozessbeteiligten überein, das Verfahren wegen der cannabishaltigen Produkte einzustellen. Diese Einstellung ist aber mit der Zahlung einer Geldauflage in Höhe von 20.000 Euro verbunden. Resultat des Prozesses: ein Freispruch und eine Einstellung eines Verfahrens. Trotzdem wurde es für den Angeklagten teuer.