Die Berufungsverhandlung eines 31-Jährigen aus Damme liegt vorerst auf Eis. Eigentlich hätte sich das Oldenburger Landgericht am Dienstag mit der Berufung gegen ein früheres Urteil des Vechtaer Amtsgerichtes befassen sollen. Doch der Angeklagte liegt derzeit im Krankenhaus. Deshalb die Entscheidung: Er soll dann angehört werden, wenn er wieder gesund ist.
Das Amtsgericht hatte den gebürtigen Syrer wegen Körperverletzung zum Nachteil seiner Ehefrau in mehreren Fällen und eines Messerangriffs auf einen Polizeibeamten schuldig gesprochen und zu 8 Monaten Haft auf Bewährung verurteilt.
Lage eskalierte vor einem Frauenhaus
Hintergrund des Verfahrens: 2015 kam das Ehepaar aus Syrien nach Deutschland. Ärger unter den Eheleuten gab es von Anfang an. Das Schlagen und das Würgen der Ehefrau sollen häufig vorgekommen sein, zum Beispiel dann, wenn die Frau kein Essen auf den Tisch brachte. Die Frau trennte sich und ließ sich scheiden. Doch das kam für den Angeklagten überhaupt nicht infrage. Er suchte seine Ehefrau, doch die war mit den beiden gemeinsamen Kindern in ein Frauenhaus geflohen.
Im Juni 2020 soll sich der Angeklagte mit drei Messern bewaffnet und in der Nähe des Frauenhauses randaliert haben. Die Polizei kam. Zunächst soll sich der stark betrunkene Angeklagte eines der Messer an den eigenen Hals gehalten haben, um dann mit dem Messer einen Polizeibeamten zu attackieren. Der Angeklagte konnte dann überwältigt werden.