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Finger weg von Markennamen

Kolumne: Gästebuch – Markennamen werden geschützt. Auch immer mehr Feste lassen sich ihre Namen rechtlich eintragen. Das birgt oft Probleme.

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Wenn jemand behauptet, er sei dem einen oder anderen zum Verwechseln ähnlich, so fällt eine solche Zuordnung nicht so gerne auf fruchtbarem Boden. Wer will schon einem anderen ähneln oder gleich sein. Oder es muss sich um eine besondere Person handeln. Lebe lieber einmalig, sagen sich die meisten Zeitgenossen. Wer weiß schon, was da einem von der verwechselten Person abfällt und selbst zugeschrieben wird.

Von Verwechslung ganz anderer Art sprechen die Markenrechtler. Das sind diejenigen, die penibel darauf achten, dass keiner unbefugt die eigene Marke benutzt, ohne dafür bezahlen zu müssen. "Coca Cola" steht natürlich als Marke unter einem besonderen Schutz ebenso wie "IKEA" und viele andere Marken mehr. Häufig ist der Begriff mit einem "R" am Rande registriert. Da weiß jeder gleich Bescheid: "Finger weg!" Man halte sich zurück.

Ansonsten kann man sich die Finger verbrennen. Abmahnkosten, Anwaltsgebühren und Schadensersatz sind das Mindeste, was einem blühen kann. Und mittlerweile machen sich Heerscharen von Advokaten daran, die Rechtsverletzer aufzuspüren. "Hab' ich nicht gewusst", ist keine Ausrede. "Will ich nicht wieder tun", ebenso wenig. Sobald die Verwechslungsgefahr gegeben ist, werden die Kosten fällig.

Aufgescheucht hat diese Rechtslage zahlreiche Veranstalter im Oldenburger Münsterland. Denn hier wird viel und gerne gefeiert, und jedes Fest braucht einen Namen. Beim "Patronatsfest des Hl. Andreas" braucht kein Markenschutz beantragt zu werden. Der Begriff ist einmalig und unverwechselbar. Aber wie ist es mit dem jahrhundertealten Namen? Wie mit Kramermarkt, Stoppelmarkt oder Oktoberfest? Und was macht eigentlich Ballermann?

Aktuelles Beispiel Ramsloh. Dort wurde jetzt endlich wieder nach 3 Jahren ein Fest gefeiert. Tanzen, Trödel, Tralala. Die Saterländer wussten, wir gehen zum "Krammarkt". Man beachte: nicht "er". Also nicht "Kramermarkt". Denn das hätte möglicherweise die Stadt-Oldenburger auf den Plan gerufen. Sie hätten vielleicht auf ihren "Kramermarkt" gepocht und schlimmstenfalls den damaligen Saterländer Gemeindedirektor Gerd von Garrel abgemahnt. Denn stolz waren die Städter schon auf ihre fünfte Jahreszeit. 

"'Abendstille' kann man nicht schützen lassen für eine beschauliche Stimmung, und 'Haumichblau' nicht für eine zünftige Keilerei."

Einen schmalen Grat gehen die Markenrechte schon. Der konkrete Bezug muss vorhanden sein, schützenswert muss der Begriff sein und schon einen Namen haben, unter dem man sich etwas vorstellen kann. "Abendstille" kann man nicht schützen lassen für eine beschauliche Stimmung, und "Haumichblau" nicht für eine zünftige Keilerei.

Aber "Stoppelmarkt" oder "Oktoberfest"? Beim "Stoppelmarkt" hat's, wie erzählt wird, vor langen Jahren mal jemand versucht. Wie verlautet, hat das Deutsche Patent- und Markenamt einst den Antrag abgelehnt. Die Begründung ließ damals keine Zweifel offen: Ein Fest auf einem abgemähten Stoppelfeld stelle keine besondere Eigenart dar. Das könne überall gefeiert werden.

Punktum, die Münchner hatten jetzt bessere Karten. Jedenfalls ist ihr Oktoberfest auf internationaler Ebene geschützt worden. Das gilt für "Oktoberfest München" und "Wiesn". Die Rettung könnte der lokale Bezug sein. Also der Ort, wo es stattfindet.

Man nennt es dann "Oktoberfest Garrel" oder "Emsteker Oktoberfest". Aber sicher kann in diesen markenrechtlichen Wirwarr niemand sein. Es wachsen immer wieder schlaue Leute nach. Wie derjenige, der sich vor Jahren "Ballermann" schützen ließ, jahrelang mahnte er landauf, landab jeden ab, der Mallorca-Stimmung verbreitete. Die Folge: Es gibt so gut wie keine „Ballermann“-Feiern mehr. Oder man zahlte eine Lizenz. Ein gleiches Schicksal sei weder dem "Oktoberfest" noch dem "Stoppelmarkt" zu wünschen.

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