Das Nachrichtenportal vonMünsterländische Tageszeitung MT undOldenburgische Volkszeitung OV

Fahrlässige Tötung: Mutter-Tocher-Duo vor Gericht

Warum starb ein 65-Jähriger aus Goldenstedt/Arkeburg? Welche Rolle spielen dabei eine 64-Jährige und ihre 31-jährige Tochter? Die Fragen stehen im Zentrum eines Prozesses, der in Vechta begonnen hat.

Artikel teilen:
Symbolfoto: OM-Medien

Symbolfoto: OM-Medien

Ein spektakulärer Fall wird aktuell vor dem Strafgericht des Amtsgerichtes Vechta verhandelt. Angeklagt sind eine 64-Jährige und ihre Tochter (31). Gegen sie hatte das Gericht ursprünglich einen Strafbefehl wegen des Vorwurfs der fahrlässigen Tötung verhängt. Damit jedoch waren die zwei Hamburger Strafverteidiger des Mutter-Tochter-Duos nicht einverstanden. Sie legten Einspruch ein. Das bis dato nicht-öffentliche Verfahren wurde damit öffentlich.

Der Hintergrund laut Anklage: Am 1. Juli 2018 war in einer Wohnung in Arkeburg die Leiche eines 65-Jährigen entdeckt worden. Die Angeklagten, die mit ihren vielen Hunden ebenfalls in dem Haus lebten, hatten den Notruf abgesetzt. Notfallsanitäter und Notarzt kamen. Eine „natürliche Todesursache“ mochte der Mediziner nicht bescheinigen. Die Polizei kam.

Die Polizeibeamten, die zuerst vor Ort waren, berichten von einem "schrecklichen Bild"

Die Polizeibeamten stellten dann an Ort und Stelle sofort eine ganze Reihe von unerklärlichen Dingen fest. Die danach eintreffende Spezialgruppe der Polizei nahm die weiteren Ermittlungen auf.
Es habe sich ihnen ein „schreckliches“ Bild geboten, sagten die Polizeibeamten als Zeugen aus. Am Leichnam seien Wunden zu sehen gewesen. Maden, die sich bereits verpuppt hatten, habe man entdeckt. Tote Fliegen hätten herumgelegen. Nicht klar sei gewesen, wer der Hausarzt des Toten war, ob und welche Medikamente der Rentner nahm. Und: Nur das „Sterbezimmer“ habe die Polizei betreten können.

Ermittlungen folgten. Ein Ergebnis: Die Frauen waren zuvor bereits im Kreis Diepholz aufgefallen. Auch dort sollen sie Kontakt zu alleinstehenden Männern gesucht haben.

In Arkeburg nun war ihnen ein lebenslanges Wohnrecht zugesichert worden. Laut Testament sind sie zudem die Erben des Verstorbenen. Das Gericht hat zunächst sechs Fortsetzungstermine festgelegt.

Das neue E-Paper ist da: Mit einem deutlich besseren Lesekomfort inkl. Vorlesefunktion, täglichen Rätseln und einer Audiothek. Ab sofort erhältlich unter mein.om-online.de oder im App-Store bzw. Google-Playstore.  

Das könnte Sie auch interessieren

Hier klicken und om-online zum Start-Bildschirm hinzufügen

Fahrlässige Tötung: Mutter-Tocher-Duo vor Gericht - OM online