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Es fehlten stichhaltige Beweise: Friesoyther muss nicht ins Gefängnis

Vor dem Oldenburger Landgericht konnte nicht nachgewiesen werden, dass der 36-Jährige mit Drogen dealt – wohl aber, dass er welche besessen hat. Zumindest dafür ist er verurteilt worden.

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Archivfoto: OM-Online

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Von der ursprünglichen Anklage ist aus Mangel an Beweisen am Ende nicht mehr viel übrig geblieben: Ein 36-Jähriger aus Friesoythe ist am Mittwoch vom Oldenburger Landgericht zu 15 Monaten auf Bewährung verurteilt worden. Damit ist er vergleichsweise glimpflich davongekommen – es drohten ihm nämlich mindestens 5 Jahre Haft wegen bewaffneten Handeltreibens mit Rauschgift in nicht geringer Menge.

Fest steht: Der Angeklagte hatte sich Marihuana und Haschisch per Post aus Spanien schicken lassen wollen – gleich mehrere 100 Gramm. Außerdem hatte er zwei Tüten Gummibärchen bestellt, die den Wirkstoff von Drogen enthielten. Die Sendung wurde aber in Trier bei einem Post-Verteilerzentrum abgefangen.

Bei einer Hausdurchsuchung wurden auch Waffen im Drogenversteck gefunden

Da anhand der Postlieferung nunmehr die Adresse des Friesoythers bekannt war, wurde eine Hausdurchsuchung veranlasst. Dabei wurden im Kleiderschrank Drogen gefunden. Besonders schwerwiegend war allerdings der Umstand, dass neben den Drogen Messer und Schreckschusswaffen lagen. Weil die Staatsanwaltschaft in solchen Fällen davon ausgeht, dass die Waffen notfalls zur Verteidigung der Drogen eingesetzt werden könnten, hatte sie das Geschehen als bewaffnetes Handeltreiben mit Rauschgift in nicht geringer Menge angeklagt.

Vor Gericht war dem Mann dieser Vorwurf allerdings nicht nachzuweisen. Er versicherte vielmehr glaubhaft, dass er die Drogen für den Eigenbedarf bestellt hatte. Insofern konnte er nur wegen Besitzes von Rauschgift schuldig gesprochen und verurteilt werden. Und bei einem Besitz von Rauschgift spielt es keine Rolle, ob Waffen in der Nähe liegen. Das ist dann ein eigenes Delikt und hat mit den Drogen nichts mehr zu tun. Damit war der schwere Tatvorwurf vom Tisch.

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