Erziehung statt Strafe
Kolumne: Recht hat, wer Recht bekommt – Zwar sind vor dem Gesetz alle gleich. Zwischen Heranwachsenden und Erwachsenen wird aber unterschieden – aus gutem Grund.
Klaus Esslinger | 09.07.2023
Kolumne: Recht hat, wer Recht bekommt – Zwar sind vor dem Gesetz alle gleich. Zwischen Heranwachsenden und Erwachsenen wird aber unterschieden – aus gutem Grund.
Klaus Esslinger | 09.07.2023
Dem Jugendstrafrecht liegt der Erziehungsgedanke zugrunde. Nur im schlimmsten Fall werden sie zu einer Jugendstrafe verurteilt. Denn eigentlich steht der Erziehungsgedanke im Vordergrund, wie sich am Beispiel eines 20-Jährigen aus Neuenkirchen-Vörden gut nachvollziehen lässt. Was war passiert? In der Neujahrsnacht 2023 war der Angeklagte in der Innenstadt von Osnabrück unterwegs. Er hatte Alkohol getrunken und wohl auch gekifft. Irgendwann vermisste der 20-Jährige sein Handy. Auf dem Theodor-Heuss-Platz traf er auf die Polizei, der der junge Mann berichtete, man habe ihm sein Handy gestohlen – wobei das später gefunden wurde. Ausweisen konnte der 20-Jährige sich allerdings nicht. Und: Er begann, die Beamten zu beleidigen – freundlich formuliert. Ein solches Maß an Beleidigungen gegenüber Beamtinnen und Beamten habe ich als Gerichtsreporter nämlich noch nicht gehört. Die Polizei brachte den Mann schließlich ins Krankenhaus, wo eine Blutprobe genommen werden sollte. 1,71 Promille wurden später festgestellt. Der junge Mann gab vor Gericht alles zu. Er könne sich zwar nicht erinnern, aber was in der Akte stehe, stimme sicherlich. Er wisse, wie er sich verhalte, wenn er nicht mehr voll bei Sinnen sei. Bei der Frage, ob der Angeklagte vermindert schuldfähig sei, kam durch die Jugendgerichtshilfe der Vorschlag, dem 20-Jährigen einen Erziehungsbeistand für 6 Monate an die Seite zu stellen und danach eine weitere Betreuung, die der junge Mann schon kenne. So entschied dann auch die Jugendrichterin. Sie gab dem Angeklagten aber noch auf, 300 Euro an die Polizei-Hilfe zu zahlen und sich schriftlich bei den Polizeibeamten zu entschuldigen, die er beleidigt hatte. Was sind Erziehungs- und Betreuungshilfe? Ein Erziehungsbeistand unterstützt den Betroffenen in Alltags- und Konfliktsituationen. Ein Betreuungshelfer hat im Wesentlichen die gleiche Aufgabe wie ein Erziehungsbeistand. Seine Unterstützung wird jedoch grundsätzlich richterlich angeordnet. Ein Richter kann in einem jugendgerichtlichen Verfahren anordnen, dass sich ein Jugendlicher der Aufsicht der sozialpädagogisch ausgebildeten Fachkraft unterstellen muss. Das war in diesem Fall so. Betreuungshelfer können auch für nicht strafrechtlich aufgefallene junge Menschen tätig werden. Sie werden im Unterschied zum Erziehungsbeistand eher für ältere Heranwachsende gewählt."Ein solches Maß an Beleidigungen gegenüber den Beamten habe ich als Gerichtsreporter noch nicht gehört."Klaus Esslinger
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