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Erst die Stieftochter missbraucht, dann geschlagen?

Die Berufsverhandlung vor dem Oldenburger Landgericht gegen einen 54-Jährigen aus Friesoythe verzögert sich. Weitere Zeugen werden benötigt. Das mutmaßliche Opfer schweigt.

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Symbolfoto: dpa/Assanimoghaddam

Symbolfoto: dpa/Assanimoghaddam

Vor 3 Jahren hat ein 54-Jähriger aus Friesoythe seine damals 14-jährige Stieftochter sexuell missbraucht. Dafür war der Friesoyther rechtskräftig zu 11 Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden. Aber hat der Friesoyther 3 Jahre später seiner Stieftochter auch einen Faustschlag ins Gesicht versetzt? Mit dieser Frage beschäftigt sich zurzeit das Oldenburger Landgericht. Dort will der Angeklagte ein erstes Urteil des Cloppenburger Jugendgerichts in der Körperverletzung-Sache ungeschehen machen.

Das Cloppenburger Gericht war nicht nur davon überzeugt, dass der 54-Jährige früher seine Stieftochter sexuell missbraucht, sondern auch davon, dass er sie im vergangenen Jahr geschlagen hat. Deswegen hatte das Gericht ihn wegen der aktuellen Körperverletzung-Sache zu 4 Monaten Gefängnis verurteilt. Der Friesoyther will aber nicht ins Gefängnis.

Weitere Zeugen müssen gehört werden

Eine Entscheidung darüber hätte in Oldenburg schon gefällt werden sollen. Die Berufungsverhandlung verzögert sich aber, weil weitere Zeugen gehört werden müssen. Wie berichtet, ist das Problem in dem Verfahren, dass die heute 17-jährige Stieftochter des Angeklagten im Verfahren die Aussage verweigert. Nach der mutmaßlichen Attacke hatte sie gegenüber der Polizei, dem Jugendamt und Betreuern einer Wohngruppe aber von den Schlägen berichtet.

Weil die 17-Jährige heute aber schweigt, dürfen die Angaben gegenüber der Polizei nicht mehr verwendet werden, wohl aber die gegenüber dem Jugendamt und den Betreuern der Wohngruppe. Am Freitag nun haben eine Mitarbeiterin des Jugendamtes und zwei Betreuer der Wohngruppe bestätigt, dass die 17-Jährige von den Schlägen berichtet habe. Nun sollen weitere Betreuer gehört werden. Auch sie sollen von der 17-Jährigen über die Schläge informiert worden sein.

Nur über Dritte (Jugendamt und Betreuer) lässt sich der Fall klären. Und er muss geklärt werden – allein schon von Amts wegen. Auch wenn es der 17-Jährigen heute vielleicht nicht mehr recht ist. Die Verteidigung verfolgt in dem Verfahren eine klare Linie. Sie geht davon aus, dass die 17-Jährige lügt und sich Gesichtsverletzungen selbst zugefügt hat. Das alles muss aufgeklärt werden. Die Berufungsverhandlung wird fortgesetzt.

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