Einbrecher stapelt die Verurteilungen der Haftstrafen
Kolumne: Recht hat, wer Recht bekommt – Ein 54-jähriger Angeklagter probiert sich als sein eigener Verteidiger. Die Beweislage war allerdings zu eindeutig.
Klaus Esslinger | 12.03.2023
Kolumne: Recht hat, wer Recht bekommt – Ein 54-jähriger Angeklagter probiert sich als sein eigener Verteidiger. Die Beweislage war allerdings zu eindeutig.
Klaus Esslinger | 12.03.2023
Ein in jeder Hinsicht erfahrener Einbrecher, der sich vornehmlich im Bereich Steinfeld, aber auch im Osnabrücker Raum strafbar gemacht hat, setzt nach Verurteilungen zu Haftstrafen auf das Rechtsmittel der Berufung. Der als „Schlaumeier“ auftretende Angeklagte hat einen Verteidiger, braucht den aber eigentlich nicht, denn die Befragung der als Zeugen auftretenden Polizeibeamten überlässt er nicht dem Strafrichter, dem Staatsanwalt und seinem Verteidiger, das macht er selber. Er fragt und fragt, oft die gleichen Fragen, die mit dem Sachverhalt der Anklage gegen ihn oft wenig oder gar nichts zu tun haben. Als Gerichtsreporter, der sich das anhören muss, kann man oftmals die Geduld der Richter nur bewundern. Sprüche, wie "Jetzt kommen Sie mal zur Sache“, habe ich noch nicht gehört. Zur aktuellen Sache. Vor dem Strafgericht des Amtsgerichtes Vechta hatte sich ein 54-jähriger Vorbestrafter wegen Einbruchs zu verantworten. Ihm wurde vorgeworfen, mit einem Gullydeckel-Wurf in die Spielothek in Steinfeld eingebrochen und aus den aufgebrochenen Automaten und den Geldkassetten 11.800 Euro entwendet zu haben. Der aus der Haft vorgeführte Angeklagte erklärte dem Gericht, dass er nicht der Täter gewesen sei. Das Gericht hörte Polizeibeamte als Zeugen, die den Angeklagten in der Tatnacht zweimal in der Nähe der Spielothek angetroffen hatten und wurden vom Anklagten befragt. Zweimal hatte er um die Tatzeit die Beamten gebeten, ihn zum Bahnhof zu fahren, was die Ordnungshüter jedoch abgelehnt hatten und dem Mann den Weg zum Bahnhof erklärt hatten. Der wiederum kannte den Weg und erweckte den Anschein, er habe sich verlaufen und wurde erneut angesprochen. Zum Einbruch selbst gab es eine Menge Spuren, die untersucht wurden und auf den Angeklagten als Täter hinwiesen. Der aber zog die Sache in die Länge, immerhin war es für ihn offenbar angenehmer, im Gerichtsaal zu sitzen, als in der Haftanstalt in Wolfenbüttel die Zeit hinter Gitter zu verbringen. Da waren die Fahrten nach Vechta für ihn eine gute Abwechslung. Die Beweislage auf ihn als den Einbrecher in der Steinfelder Spielothek war eindeutig. Eine der Vorstrafen, die letzte war vom Sommer 2022, bezog sich auch auf eine Freiheitsstrafe, die war aber noch nicht rechtskräftig. Der Verteidiger hatte gegen das Urteil Berufung eingelegt. Der Angeklagte hielt eine über 30-minütige Verteidigung, weit mehr als sein Verteidiger. Alles nicht spannend, dann das Urteil für den Steinfelder Fall: Freiheitsstrafe von einem Jahr und 4 Monaten und die Einziehung der erbeuteten 11.800 Euro. Da überraschte es nicht, dass der Verteidiger Berufung einlegte, das konnte der Verurteilte nicht selber. So hat der Einbrecher jetzt zwei aktuelle Freiheitsstrafen, die nicht nur möglicherweise noch offen zum Absitzen sind. Der Verurteilte hat weiter viele Fragen, damit er auch künftig weiter als „Schlaumeier“ betitelt werden kann."Der Verurteilte hat weiter viele Fragen, damit er auch künftig weiter als 'Schlaumeier' betitelt werden kann."Klaus Esslinger
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