Wegen Drogenhandels in drei Fällen – dabei geht es um 1,7 Kilogramm Marihuana – hat das Jugendgericht am Cloppenburger Amtsgericht zwei 20 und 21 Jahre alte Männer aus Cloppenburg schuldig gesprochen. Gegen den jüngeren Angeklagten wurde eine Geldauflage von 3000 Euro verhängt, gegen den älteren eine Geldauflage von 1500 Euro. Außerdem muss sich dieser Angeklagte einer Drogentherapie unterziehen.
Den Feststellungen zufolge hatte der 20-Jährige das Rauschgift am Bremer Hauptbahnhof organisiert. Es war demnach für Drogenkonsumenten in Cloppenburg gedacht. Die Angeklagten sollen sich als Zwischenhändler verstanden haben. Sie verkauften das Rauschgift an Kleindealer, die ihrerseits die Konsumenten bedienten. Am Tattag hatten die Angeklagten eben auf jene Kleindealer gewartet, um ihnen größere Mengen Rauschgift zu verkaufen.
Die Kleindealer kamen aber nicht pünktlich zum vereinbarten Treffpunkt. Deshalb standen die Angeklagten mit ihrem Auto eine längere Zeit auf einem öffentlichen Platz in Cloppenburg. Der Kofferraum war geöffnet. Zufällig fuhr ein Streifenwagen vorbei. Die Polizei wollte eigentlich gar nichts von den Angeklagten. Doch dann hatte der 20-Jährige plötzlich die Flucht ergriffen. Das machte die Beamten stutzig. Nun gab es einen Grund, das Auto zu kontrollieren.
Handydaten verraten verabredete Drogengeschäfte
Am Fahrzeug stand noch der 21-jährige Angeklagte. Er hatte 700 Gramm Marihuana bei sich, die an die Kleindealer verkauft werden sollten. Die Drogen hatte er schnell in einem angrenzenden Gebüsch versteckt, doch das hatten die Polizisten gesehen. Das Marihuana wurden beschlagnahmt, das Handy des 21-Jährigen ausgelesen. Dabei wurden Nachrichten entdeckt, die auf zwei weitere Geschäfte mit je 500 Gramm Marihuana hindeuteten.
Der Angeklagte erklärte, dass diese Vorgänge aus früheren Jahren gewesen seien. Es sei nie zu einem An- oder Verkauf der Drogen gekommen. Das Gericht aber stellte fest, dass sich der Angeklagte mit den Großlieferanten bereits über den Ankauf der Drogen geeinigt hatte. Diese Vereinbarung erfüllt schon den Tatbestand des Drogenhandels. Nach der Flucht des 20-Jährigen konnte dieser als zweiter Täter ermittelt werden. Beiden Angeklagten wurde im Prozess auch die Gesamtmenge von 1,7 Kilogramm Marihuana zugerechnet. Sie haben im Verfahren ein umfassendes Geständnis abgelegt.