Drogendealer aus Delmenhorst kommt noch glimpflich davon
Der bewaffnete Handel mit Rauschgift konnte ihm nicht nachgewiesen werden. Anweisungen erhielt der Verurteilte offenbar aus dem Oldenburger Gefängnis.
Franz-Josef Höffmann | 11.01.2021
Der bewaffnete Handel mit Rauschgift konnte ihm nicht nachgewiesen werden. Anweisungen erhielt der Verurteilte offenbar aus dem Oldenburger Gefängnis.
Franz-Josef Höffmann | 11.01.2021
Zwei Jahre Haft auf Bewährung: Dazu ist ein Delmenhorster wegen Beihilfe zum Drogenhandel und Verstoßes gegen das Waffengesetz verurteilt worden. Symbolbild: M. Niehues
Glimpflicher Prozessausgang für einen Delmenhorster: Ein 31-Jähriger wurde am Montag wegen Beihilfe zum Drogenhandel im großen Stil und wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz zu 2 Jahren Gefängnis auf Bewährung verurteilt. Die ursprüngliche Anklage hatte es in sich gehabt. Im Verfahren hatten sich aber nicht alle Vorwürfe erhärtet.
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