Das Nachrichtenportal vonMünsterländische Tageszeitung MT undOldenburgische Volkszeitung OV

Doch keine Haftstrafe: Rentner (70) muss 600 Euro Strafe zahlen

Der Dammer war mehrfach ohne Fahrerlaubnis unterwegs – er hatte aber sehr wohl einen Führerschein.

Artikel teilen:
Symbolfoto: M. Niehues

Symbolfoto: M. Niehues

Ein 70 Jahre alter Rentner aus Damme muss wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis nicht mehr ins Gefängnis. Das Oldenburger Landgericht hat den Angeklagten in zweiter Instanz lediglich zu einer Geldstrafe von 600 Euro verurteilt. Damit hob die Kammer ein früheres Urteil des Amtsgerichtes in Vechta wieder auf. Dieses hatte den 70-Jährigen in einem ersten Prozess noch zu 4 Monaten Gefängnis verurteilt.

Es ging um das erneute Fahren ohne Fahrerlaubnis. Und weil der Angeklagte einschlägig vorbestraft ist, sollte ihn die letzte Fahrt ohne Fahrerlaubnis hinter Gitter bringen. In Vechta war der 70-Jährige wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis schuldig gesprochen worden. Und hätte sich dieser Tatbestand ergeben, wären die 4 Monate Gefängnis gerechtfertigt gewesen. Der Angeklagte galt als Bewährungsversager.

Der Mann erwarb in Polen eine neue Fahrerlaubnis

Nur: Der Tatbestand des vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis hatte sich Oldenburg nicht bestätigt. Bezüglich der letzten Fahrt, die den 70-Jährigen fast ins Gefängnis gebracht hätte, konnte nicht ausgeschlossen werden, ob er überhaupt wusste, über keine gültige Fahrerlaubnis zu verfügen. Und das kam so: In Deutschland lief eine Führerscheinsperre gegen den Dammer. Er erwarb dann in Polen eine neue Fahrerlaubnis.

Nun stand eine Fahrt nach Polen an. Der Rentner fragte dann beim Landkreis Vechta nach, ob er mit der polnischen Fahrerlaubnis Auto fahren dürfe. Das wurde bejaht. Möglicherweise hatte der Mann im Gespräch mit dem Landkreis nicht den gesamten Sachverhalt erklärt. In Polen hätte er auch fahren dürfen. Nur nicht in Deutschland. Da lief noch die Sperrfrist, und zwar noch eine Woche. Und der 70-Jährige musste durch Deutschland, um nach Polen zu kommen. Kurz vor der Grenze noch auf deutschem Gebiet war er dann geblitzt worden.

Das Landgericht ging von einem Verbotsirrtum aus. Der Senior habe nicht gewusst, dass seine polnische Fahrerlaubnis wegen der Sperre in Deutschland für Fahrten durch Deutschland noch keine Gültigkeit hatte. Das wäre erst eine Woche nach der Fahrt der Fall gewesen. Und so wurde der 70-Jährige nur wegen fahrlässigen Fahrens ohne Fahrerlaubnis schuldig gesprochen, was den Strafrahmen weit nach unten zog und ihm das Gefängnis erspart.

So verpassen sie nichts mehr. Mit unseren kostenlosen Newslettern informieren wir Sie über das Wichtigste aus dem Oldenburger Münsterland. Jetzt einfach für einen Newsletter anmelden!

Das könnte Sie auch interessieren

Hier klicken und om-online zum Start-Bildschirm hinzufügen

Doch keine Haftstrafe: Rentner (70) muss 600 Euro Strafe zahlen - OM online