Doch keine Haftstrafe: Rentner (70) muss 600 Euro Strafe zahlen
Der Dammer war mehrfach ohne Fahrerlaubnis unterwegs – er hatte aber sehr wohl einen Führerschein.
Franz-Josef Höffmann | 04.03.2023
Der Dammer war mehrfach ohne Fahrerlaubnis unterwegs – er hatte aber sehr wohl einen Führerschein.
Franz-Josef Höffmann | 04.03.2023
Symbolfoto: M. Niehues
Ein 70 Jahre alter Rentner aus Damme muss wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis nicht mehr ins Gefängnis. Das Oldenburger Landgericht hat den Angeklagten in zweiter Instanz lediglich zu einer Geldstrafe von 600 Euro verurteilt. Damit hob die Kammer ein früheres Urteil des Amtsgerichtes in Vechta wieder auf. Dieses hatte den 70-Jährigen in einem ersten Prozess noch zu 4 Monaten Gefängnis verurteilt. Es ging um das erneute Fahren ohne Fahrerlaubnis. Und weil der Angeklagte einschlägig vorbestraft ist, sollte ihn die letzte Fahrt ohne Fahrerlaubnis hinter Gitter bringen. In Vechta war der 70-Jährige wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis schuldig gesprochen worden. Und hätte sich dieser Tatbestand ergeben, wären die 4 Monate Gefängnis gerechtfertigt gewesen. Der Angeklagte galt als Bewährungsversager. Nur: Der Tatbestand des vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis hatte sich Oldenburg nicht bestätigt. Bezüglich der letzten Fahrt, die den 70-Jährigen fast ins Gefängnis gebracht hätte, konnte nicht ausgeschlossen werden, ob er überhaupt wusste, über keine gültige Fahrerlaubnis zu verfügen. Und das kam so: In Deutschland lief eine Führerscheinsperre gegen den Dammer. Er erwarb dann in Polen eine neue Fahrerlaubnis. Nun stand eine Fahrt nach Polen an. Der Rentner fragte dann beim Landkreis Vechta nach, ob er mit der polnischen Fahrerlaubnis Auto fahren dürfe. Das wurde bejaht. Möglicherweise hatte der Mann im Gespräch mit dem Landkreis nicht den gesamten Sachverhalt erklärt. In Polen hätte er auch fahren dürfen. Nur nicht in Deutschland. Da lief noch die Sperrfrist, und zwar noch eine Woche. Und der 70-Jährige musste durch Deutschland, um nach Polen zu kommen. Kurz vor der Grenze noch auf deutschem Gebiet war er dann geblitzt worden. Das Landgericht ging von einem Verbotsirrtum aus. Der Senior habe nicht gewusst, dass seine polnische Fahrerlaubnis wegen der Sperre in Deutschland für Fahrten durch Deutschland noch keine Gültigkeit hatte. Das wäre erst eine Woche nach der Fahrt der Fall gewesen. Und so wurde der 70-Jährige nur wegen fahrlässigen Fahrens ohne Fahrerlaubnis schuldig gesprochen, was den Strafrahmen weit nach unten zog und ihm das Gefängnis erspart.Der Mann erwarb in Polen eine neue Fahrerlaubnis
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