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Diese Corona-Regeln gibt es nicht mehr

Der Winter ist noch nicht vorbei: Befürchtet wurde, dass er erneut von der Pandemie geprägt ist. Doch wir sind relativ glimpflich durch die Monate gekommen. Deshalb enden schon jetzt viele Regeln.

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Symbolfoto: dpa

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Im Herbst letzten Jahres hat sich Deutschland auf einen weiteren Corona-Winter eingerichtet. Zwar stiegen zwischenzeitlich die Infektionszahlen und die Aufnahmen in den Krankenhäusern – doch wirklich kritisch wurde es zum Glück nicht. Jetzt soll der Werkzeugkasten, der durch die Pandemie mit einigen Schutzmaßnahmen durch den Corona-Winter helfen sollte, geleert werden – und zwar noch vor Frühlingsbeginn.

Ende der Isolations- und PCR-Testpflicht

Schon seit Mittwoch (1. Februar) ist in ganz Niedersachsen die Isolationspflicht weggefallen. Wer eine Corona-Infektion hat, musste sich zuletzt für 5 Tage in häusliche Isolation begeben. Der Zeitraum ist immer weiter verkürzt worden, jetzt ist also mit der Pflicht komplett Schluss. Andere Bundesländer sind diesen Schritt bereits deutlich früher als Niedersachsen gegangen.

Ebenfalls seit dem 1. Februar endet die Pflicht, einen positiven Schnelltest mit einem PCR-Test zu überprüfen. Das wird sich schon relativ früh auch auf die offiziellen Zahlen des Robert-Koch-Institutes auswirken. Denn die 7-Tage-Inzidenz basiert auf den gemeldeten positiven PCR-Befunden. Da zu erwarten ist, dass jetzt noch weniger Menschen diesen Test machen, drückt das auch die Aussagekraft zum Infektionsgeschehen. Und weil diese PCR-Pflicht ausläuft, gibt es Änderungen in der Corona-Warn-App. Nutzer können eigenverantwortlich auch einen positiven Schnelltestbefund melden, ohne dass es einer offiziellen Bestätigung bedarf.

Ende der Maskenpflicht im ÖPNV am Donnerstag

Am Donnerstag (2. Februar) wird in ganz Niedersachsen die Maskenpflicht im öffentlichen Nahverkehr abgeschafft. Zuletzt mussten Fahrgäste in Bussen und Bahnen mindestens eine medizinische Maske tragen – zuvor war sogar eine FFP2-Maske Mindestvoraussetzung. Künftig sollen die Fahrgäste selbst entscheiden, ob sie eine Maske tragen wollen.

Damit geht auch einher, dass der verordnete Infektionsschutz in Betrieben ausläuft. Auch hier wird künftig eigenverantwortlich entschieden – zum Beispiel, ob eine Plexiglasscheibe im Kassenbereich steht.

In Pflegeheimen, Kliniken, Arztpraxen und anderen Gesundheitseinrichtungen gelten aber weiterhin Schutzmaßnahmen: Dort gilt auch nach dem 2. Februar noch eine Maskenpflicht. In Kliniken und Pflegeheimen gilt auch immer noch eine Testpflicht. Vor dem Betreten müssen Besucher einen negativen Schnelltest (noch bis 28. Februar kostenlos als Bürgertest) vorlegen. Bei vollständig geimpften und genesenen Mitarbeitern sind 2 negative Selbsttests ausreichend.

Das generelle Ablaufdatum der Corona-Bestimmungen im Infektionsschutzgesetz ist auf Karfreitag (7. April) festgelegt worden.

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