Erst ein Rechtsgespräch zwischen Gericht, Staatsanwalt und Verteidigerin brachte vor dem Schöffengericht eine Verhandlung richtig in Gang. Angeklagt war eine 40-jährige Frau aus dem Nordkreis Vechta. Sie war angeklagt, ihren Sohn zum Kauf von Drogen nach Delmenhorst gefahren zu haben. Das war laut Anklage der Staatsanwaltschaft Beihilfe zum Besitz von Betäubungsmitteln.
Die Angeklagte machte zunächst von ihrem Recht, die Aussage zu verweigern, Gebrauch. Das Gericht hatte keine Zeugen geladen, offenbar glaubte die angeklagte Frau, damit durchzukommen. Der Vorsitzende Richter verwies aber darauf, was das Gericht schon alles an Beweisen kannte. So sei das Drogen-Abholhaus in Delmenhorst per Video überwacht worden. Es gebe ein beschlagnahmtes Video des Abholers mit Chats auf dem Smartphone, und es gebe ja eine Verurteilung des Sohnes und Abholers. Und der habe dabei die Tat auch gestanden – allerdings nicht gesagt, wie er zum Abholort gekommen sei.
Der Junge wollte seine Mutter nicht "in die Pfanne hauen"
Immerhin habe er seine Mutter verständlicherweise nicht „in die Pfanne“ hauen wollen. Der Richter schlug deshalb vor, zwischen Gericht, Staatsanwalt und Verteidigerin ein nicht öffentliches Rechtsgespräch zu führen, und dabei kam heraus, dass man der Angeklagten einen Vorschlag machte über die zu erwartende Strafe, wenn diese zu einer umfänglichen Aussage bereit sei. Das konnte die Verteidigerin der Angeklagten auch klarmachen, und die zeigte sich, wenn auch wortkarg, zur Aussage bereit. Wohl auch deshalb, weil nur eine geringe Geldstrafe angekündigt wurde.
Sie habe den Sohn nach Delmenhorst hin- und zurückgefahren. Auf dem Rückweg kurz vor dem Ort ihrer Wohnung wurde das Fahrzeug angehalten und kontrolliert. Im Fußraum des Beisitzers fanden die Beamten mehr als 100 Gramm Marihuana-Blüten. Damit war die Sache klar. Auch das war ja ein klarer Beweis, obwohl die Angeklagte gegenüber der Polizei nicht gesagt hatte, dass der Sohn Marihuana geholt hatte. Das war aber ziemlich klar, die 100 Gramm Drogenblüten waren ja beschlagnahmt worden.
Der Sohn hat 10 Monate erhalten – auf Bewährung
Gegen den Sohn hatte es schon ein Verfahren vor dem Jugendgericht gegeben. Der junge Mann war zu einer Freiheitsstrafe von 10 Monaten auf Bewährung verurteilt worden, ihm wurde ein Bewährungshelfer beigeordnet und aufgegeben, regelmäßig zur Drogenberatung zu gehen sowie seine Drogenfreiheit durch Urinproben nachzuweisen.
Angesicht der finanziell schwierigen Lage der Frau sowie anderer familiärer Umstände beantragte der Staatsanwalt eine Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu 10 Euro. Dem schloss sich die Verteidigerin an. Das Gericht urteilte entsprechend und räumte der Angeklagten eine Ratenzahlung ein.
Zur Person:
- Klaus Esslinger ist Gerichtsreporter und war viele Jahre Lokalchef der Oldenburgischen Volkszeitung.
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