Die Chance auf Freiheit verspielt: Drogenabhängiger muss in Haft
Ein Cloppenburger (32) stiehlt und betrügt, obwohl er unter Bewährung steht. Jetzt folgt die Konsequenz.
Franz-Josef Höffmann | 14.06.2023
Ein Cloppenburger (32) stiehlt und betrügt, obwohl er unter Bewährung steht. Jetzt folgt die Konsequenz.
Franz-Josef Höffmann | 14.06.2023
Symbolfoto: M. Niehues
Weil er während seiner Bewährungszeit weitere Diebstähle und Betrügereien begangen hat, muss ein Drogenabhängiger aus Cloppenburg nun für 2 Jahre ins Gefängnis. Ein entsprechendes Urteil des Cloppenburger Amtsgerichtes hat das Oldenburger Landgericht in zweiter Instanz bestätigt. Die Berufung des Angeklagten gegen das Cloppenburger Urteil wurde verworfen. Der 32-jährige Angeklagte hatte sich noch eine weitere Bewährungsstrafe erhofft. Er konnte sogar die Zusage für eine Drogentherapie, die im August beginnt, vorlegen. Doch es half nichts. Allein schon zur Verteidigung der Rechtsordnung könne es keine weitere Bewährung mehr geben, sagte der Vorsitzende Richter vom Oldenburger Landgericht. Er verwies in diesem Zusammenhang auf ein früheres Urteil des Cloppenburger Amtsgerichtes. 2021 hatte der Mann dort wegen früherer Taten noch eine Bewährung erhalten. Das komme einem „Gnadenakt“ gleich, hatte damals die Vorsitzende Richterin gesagt. Und dem Angeklagten mehr als verdeutlicht, dass es bei einer weiteren Tat direkt ins Gefängnis gehe. Und was machte der heute 32-Jährige nach diesem Urteil? Er ging durch die Straßen in Cloppenburg, sah in einem Bürogebäude ein geöffnetes Fenster und auf einem Schreibtisch im Inneren des Büros die Tasche einer Mitarbeiterin stehen. Die klaute er und versuchte schließlich, mit der EC-Karte der Frau Geld abzuheben. Dabei war er dann von einer Überwachungskamera gefilmt worden. Wegen der neuen Taten musste sich der Cloppenburger dann vor derselben Richterin verantworten wie schon 2021. Sie hatte es ihm damals gesagt: Weitere Taten bringen das Gefängnis. Die Richterin hielt ihr Wort und verurteilte den Angeklagten zu 2 Jahren Gefängnis. Für das Oldenburger Landgericht war das in der jetzigen Berufungsverhandlung absolut nachvollziehbar. Deswegen wurde an dem Cloppenburger Urteil auch nichts geändert.Und was machte er nach diesem Gnadenakt-Urteil?
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