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Das Leben und Arbeiten im Knast ist nicht leicht

Kolumne: Recht hat, wer Recht bekommt – Schimpfworte haben jetzt einen Häftling vor Gericht gebracht. Für eine Entschuldigung war es zu spät, fand der Mann, der beleidigt wurde.

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Wie es in der Überschrift schon heißt: Das Leben und Arbeiten im Knast, speziell im Jungtätervollzug in Vechta an der Willohstraße, soll  ja auch nicht leicht sein, werden sich viele Leser mit dem Gerichtsreporter einig sein. Die Strafgerichte des Amtsgerichtes Vechta haben viel mit Strafanträgen, die aus der Haft kommen, zu tun. Dazu möchte ich über einen Fall berichten, der unlängst verhandelt wurde.

Um es vorweg zu nehmen: Es ging um eine Beleidigung. Die Strafe dafür belief sich laut Urteil auf eine Freiheitsstrafe von 2 Monaten.

Mutmaßlich beteiligt war ein 27-Jähriger aus Rumänien. Der Gefangene hatte bereits neun Vorstrafen, war schon im Jugendknast und sitzt derzeit in Vechta, unter anderem wegen versuchten Totschlags. Das Ende der Haft ist im September 2023; dann wird der junge Mann in sein Heimatland abgeschoben werden.

"Im Vollzug arbeitet er nun und ist schon mehrfach aufgefallen, vor allem weil er sich nicht immer an das hält, was man im Vollzug erwartet."

Im Vollzug arbeitet der 27-Jährige nun und ist schon mehrfach aufgefallen. Vor allem, weil er sich nicht immer an das hält, was man von ihm erwartet. Er lacht und redet laut; auch bei der Arbeit und vor allem in der Raucherkabine, in die immer nur drei Inhaftierte gleichzeitig dürfen.

Manchmal qualmen dort aber auch vier oder fünf. So auch im aktuellen Fall. Ein Beamter hatte das gesehen und den Angeklagten aufgefordert, herauszukommen und nicht so laut zu sein. Daraufhin soll der Angeklagte „Hurensohn“ und „Bastard“ und anschließend auch noch „Nazi-Schwein“ gesagt haben.

Der vermutlich gemeinte Beamte hatte die Beschimpfung zwar nicht gehört, wohl aber einer seiner Kollege, der in den Verfahren als Zeuge aussagte. Der Angeklagte gab nur eines der Schimpfworte zu und wollte sich bei dem Beamten entschuldigen. Die Entschuldung nahm der aber nicht an. „Das ist ohnehin nicht so gemeint“, lehnte er als Zeuge ab. "Irgendwann reicht es auch.“ Der 27-Jährige habe dafür bereits Zeit genug gehabt. 

Im Knast hatte der Angeklagte bereits eine Strafe von 14 Tagen erhalten. Bei der Frage der richterlichen Bestrafung wurde hin und her überlegt. Die Staatsanwältin hielt 3 Monate für angebracht. Eine Bewährung könne es ohnehin nicht geben. Die Verteidigerin machte den „kühnen“ Vorschlag, eine Bewährungsstrafe zu erteilen, da der junge Mann ohnehin demnächst abgeschoben werde. Wenn sie bei einer Strafe ohne Bewährung Berufung gegen das Urteil einlege, könne die Abschiebung durchaus länger auf sich warten lassen. Ohnehin habe der Mann schon im Knast eine Strafe bekommen. Das alles überzeugte die Strafrichterin nicht, sie urteilte auf 2 Monate Freiheitsstrafe – egal, ob es jetzt ein oder mehrere Schimpfworte waren.


Zur Person:

  • Klaus Esslinger ist Gerichtsreporter und war viele Jahre Lokalchef der Oldenburgischen Volkszeitung.
  • Den Autor erreichen Sie unter redaktion@om-medien.de.

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