Glimpflich davongekommen ist am Montag ein 38-Jähriger aus Damme, der sich wegen bewaffneten Handeltreibens mit Rauschgift in nicht geringer Menge vor dem Oldenburger Landgericht verantworten musste. Die Kammer verurteilte den Angeklagten lediglich wegen Drogenbesitzes zu 17 Monaten Gefängnis. Das, was angeklagt war, ist mit einer Mindeststrafe von 5 Jahren Gefängnis bedroht.
Ein bewaffnetes Handeltreiben mit Rauschgift in nicht geringer Menge ließ sich aber nicht nachweisen. Der 38-Jährige hatte im Mai 2020 selbst auf sich aufmerksam gemacht. Dabei lagerte er in seiner Wohnung in Damme 300 Gramm Marihuana, Kokain und Amphetamine. In der Nacht hatte er dann so laut Musik gehört, dass Nachbarn die Polizei riefen. Die Beamten hatte die Musik dann leiser gestellt, dabei aber den Geruch von Rauschgift wahrgenommen.
Polizei muss Dammer aus seiner Wohnung holen
Eine Durchsuchung brachte dann Gewissheit. Größere Mengen Drogen wurden sichergestellt. Was die Sache für den Angeklagten besonders brenzlig machte, war der Umstand, dass neben den Drogen eine Schreckschusspistole, ein Teleskopschlagstock und ein Messer lagen. Und weil die Staatsanwaltschaft davon ausging, dass die Waffen notfalls zur Verteidigung der Drogen eingesetzt werden sollten, hatte sie das Geschehen als bewaffnetes Handeltreiben mit Rauschgift in nicht geringer Menge angeklagt. Und dieser Tatbestand ist eben mit mindestens 5 Jahren Gefängnis bedroht.
Doch so schlimm kam es für den Dammer dann doch nicht. Die Waffen spielen nur eine Rolle, wenn mit dem Rauschgift auch Handel getrieben wird. Das ließ sich aber so nicht feststellen. Deswegen blieb es nur bei einem Drogenbesitz für den Eigenkonsum. Damit war der erschwerte Tatbestand vom Tisch. Zu seinem Prozess am Montag war der Dammer zunächst nicht erschienen. Er musste von der Polizei aus seiner Dammer Wohnung geholt und in Handschellen nach Oldenburg gebracht werden.