Da war da noch die Sache mit dem Reisepass
Kolumne: Recht hat, wer Recht bekommt – Ein 55-Jähriger lebt seit 30 Jahren in Deutschland, stammt allerdings aus Angola. Jetzt muss er seine Identität beweisen.
Klaus Esslinger | 10.02.2023
Kolumne: Recht hat, wer Recht bekommt – Ein 55-Jähriger lebt seit 30 Jahren in Deutschland, stammt allerdings aus Angola. Jetzt muss er seine Identität beweisen.
Klaus Esslinger | 10.02.2023
Ein 55-jähriger Lohner, der aus Angola stammt und seit 1992 in Deutschland lebt, wollte nun endlich die deutsche Staatsangehörigkeit erlangen und sich einbürgern lassen. Anspruch auf eine Einbürgerung hat, wer seit 8 Jahren dauerhaft und rechtmäßig in Deutschland lebt. Man muss seine Identität nachweisen. Man muss ein unbefristetes Aufenthaltsrecht oder eine auf Dauer angelegte Aufenthaltserlaubnis besitzen. Die zu beantwortenden Fragen, bringen manchen Deutschen in arge Schwierigkeiten. Das war bei dem Angeklagten aber eigentlich kaum die Hauptschwierigkeit. Das Problem war etwas anderes. Seine Identität musste der Man nachweisen – nach 30 Jahren in Deutschland. Er hatte einen Reisepass, der wurde in der Ausländerbehörde beim Landkreis nicht anerkannt und sein Besitzer wurde angezeigt wegen Urkundenfälschung. Deshalb erschien der Mann vor dem Strafgericht. Dabei stellte sich heraus, dass der Angolaner 2004 einen Reisepass seines Heimatlandes bekommen hatte. Den hatte sein Bruder, der in der Schweiz lebt und öfter in sein Heimatland fliegt, ihm besorgt und alles war gut. 2014 aber war der Reisepass ausgelaufen und musste verlängert werden, oder ein neuer musste her. Diesmal flog der Lohner selbst in sein Heimatland nach Luanda und ging zur dortigen Behörde. Er gab sein Foto ab, eine Urkunde über seine Eltern (Kinder werden in Afrika) meistens nicht eingetragen, gab eine Fingerprobe ab und wartete. Da er nur einen Monat bleiben konnte, reichte die Wartezeit nicht und er flog ohne neuen Reisepass wieder nach Deutschland. Da war aber ja noch sein Bruder in der Schweiz. Der schaffte es bei seinem Besuch in der Heimat, einen Reisepass mitzubringen. Mit dem ging er dann zum Landkreis Vechta und der erkannte den Reisepass nicht an. Die Polizei, die das kontrollierte, sah auch Probleme. Der Reisepass landete beim Landeskriminalamt und es gab ein Gutachten. Im Reisepass befand sich eine Seite, die nicht gebunden war, sondern den Eindruck hinterließ, als sei sie eingefügt worden. Der Verteidiger des Angeklagten beantragte, den Bruder des Angeklagten als Zeuge zu laden, um zu beweisen, wer der seit 30 Jahren hier lebende Angolaner wirklich ist. Wie der Angeklagte 3 Jahrzehnte nach vielfachen Vorstellungen und Antragstellungen die Zeit überlebt hat, will der Verteidiger jetzt aber wissen. Die Zeugin der Ausländerbehörde wurde gebeten in den im Keller liegenden Schriften des Kreises zu suchen, ob man dort nicht doch etwas Handfestes findet. Ansonsten muss der Bruder aus der Schweiz nach Lohne/Vechta kommen. „Termin von Amtswegen“.„Der Reisepass landete beim Landeskriminalamt und es gab ein Gutachten“Klaus Esslinger
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