Wegen gefährlicher Körperverletzung, Widerstands gegen Polizeibeamte und tätlichen Angriffs auf Polizisten hat das Cloppenburger Amtsgericht einen 39-Jährigen aus Cloppenburg zu einer Geldstrafe von 8000 Euro verurteilt. Die Taten, die dem Angeklagten vorgeworfen wurden, hatten sich während des Osterfeuers in Bethen ereignet.
Nach Überzeugung des Gerichtes suchte der damals 38-Jährige im angetrunkenen Zustand mit anderen Besuchern des Festes Streit. Einem dieser Besucher versetzte der Angeklagte einen Faustschlag ins Gesicht. Dies sei völlig ohne Grund geschehen, wie das Opfer vor Gericht erklärte. Der Angeklagte war nicht zu bändigen. Deshalb wurde die Polizei gerufen. Als die Beamten erschienen, war der Angeklagte vom Festplatz verschwunden. Er hielt sich aber noch auf einem Feldweg in der Nähe des Osterfeuers auf.
Faustschlag verfehlt Polizisten nur knapp
Die Polizei wollte den Angeklagten nun kontrollieren und seine Personalien aufnehmen. Aus der Verweigerung wurde schließlich handfester Widerstand: Den Feststellungen zufolge versuchte der Angeklagte, einen der Polizisten zu schlagen. Der Faustschlag verfehlte sein Ziel, weil sich der Beamte rechtzeitig zur Seite gedreht hatte.
Selbst Versuche, den Mann mit dem Einsatz von Pfefferspray zu bändigen, schlugen fehl. Schließlich stieß eine Polizistin mit ihrem Diensthund dazu. Erst davon habe sich der Cloppenburger beeindrucken lassen.