Wegen wiederholten Fahrens ohne Fahrerlaubnis hat das Cloppenburger Amtsgericht einen 33-Jährigen aus Cloppenburg zu 3 Monaten Haft verurteilt. Der Angeklagte hatte Glück: Denn obwohl er mehrfach einschlägig vorbestraft ist, setzte das Gericht die Vollstreckung der verhängten Strafe zur Bewährung aus. Ein Job und geregelte Verhältnisse waren der Grund dafür, dass ihm das Gericht doch noch eine günstige Sozialprognose als Vorbedingung für eine Bewährungsstrafe stellen konnte.
Die Führerschein-Sperrfrist wurde mit einem Jahr bemessen. Sollte der 33-Jährige in dieser Zeit noch einmal fahren, müsste er ins Gefängnis. Den Feststellungen zufolge hat der Cloppenburger stets Erklärungen für seine Fahrten ohne Fahrerlaubnis.
Meistens sollen es angebliche Notsituationen gewesen sein, die ihn hinters Steuer trieben. Das letzte Mal war es die Freundin des Cloppenburgers, die für die Fahrt eigentlich verantwortlich gewesen sein sollte. Mit ihr hatte er einen fürchterlichen Streit, der ihn dann erneut fahren ließ. Er sprang in sein Auto und fuhr nach Leer. In Leer war der 33-Jährige dann in eine Polizeikontrolle geraten. Damit war das erneute Fahren ohne Fahrerlaubnis amtlich festgestellt. Der Cloppenburger hatte keine Fahrerlaubnis vorzeigen können. Was er in Leer wollte, ist nicht bekannt.
Im Verfahren erklärte der Cloppenburger das erneute Fahren ohne Fahrerlaubnis mit einer Art "Kurzschlusshandlung". Er sei durch den Streit mit der Freundin so außer sich gewesen, dass er sich wieder ans Steuer gesetzt habe. Der 33-Jährige hatte aber nicht der Freundin die Schuld an dem Debakel angelastet, im Gegenteil. Er legte im Verfahren ein umfassendes Geständnis ab, was ihm auch strafmindernd angerechnet wurde.