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Cloppenburg sucht geeigente Kandidaten für Jugendschöffenwahl

Für die Jahre 2024 bis 2028 werden neue Laienrichter ernannt. Wer Interesse an dem Ehrenamt hat, kann sich für eine Bewerbung bei der Stadtverwaltung melden.

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Den Richtern am Amtsgericht werden auch für die kommenden 5 Jahre ehrenamtliche Jugendschöffen zur Seite gestellt. Foto: Dickerhoff

Den Richtern am Amtsgericht werden auch für die kommenden 5 Jahre ehrenamtliche Jugendschöffen zur Seite gestellt. Foto: Dickerhoff

Die eigene Lebens- und Berufserfahrung bei der Rechtsprechung in Jugendstrafsachen einbringen – das ist die Aufgabe von Jugendschöffen. Das Ganze aber nicht hauptberuflich, sondern im Ehrenamt, ohne Jurastudium oder fundierte Rechtskenntnisse. Für dieses Amt stehen 2023 die Wahlen für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028 an. Wie die Stadt Cloppenburg mitteilt, muss sie insgesamt mindestens 12 Personen, die sich um das Ehrenamt als Jugendschöffe bewerben, vorschlagen.

Als Jugendschöffe ist man auch nicht nur schmückendes Beiwerk, sondern hat wirklich etwas zu sagen. Die Laienrichter werden  beim Amtsgericht im Rahmen des Jugendschöffengerichts oder der Jugendkammer der Landgerichte eingesetzt. Und bei der Urteilsfindung wird in vollem Umfang und mit gleichem Stimmrecht wie die Berufsrichter über den Sachverhalt, die Schuld der Angeklagten und über das Strafmaß abgestimmt. Eine verantwortungsvolle Aufgabe also.

Durchschnittsalter liegt bei 60 Jahren

Entsprechend der gesetzlichen Vorschriften ist die Stadt Cloppenburg verpflichtet, dem Landkreis eine Bewerberliste mit geeigneten Personen für die Jugendschöffenwahl mitzuteilen. Wer geeignet ist, das hängt von einigen Kriterien ab. Am wichtigsten aber ist, dass die entsprechende Person auch Lust auf das Amt hat. Darüber hinaus gibt es weitere Anforderungen, die erfüllt werden müssen.

Denn auch wenn das Wort "Jugendschöffe" vielleicht anderes vermuten lässt, dürfen diejenigen, die das Amt bekleiden, nicht mehr jugendlich sein. Am Tag des Amtsbeginns, in diesem Fall ist das der 1. Januar 2024, muss das Alter zwischen 25 und 70 Jahren liegen. Dabei sind die meisten Jugendschöffen momentan eher älteren Semesters. Laut Friederike Bockhorst, Pressesprecherin der Stadt Cloppenburg, liegt das Durchschnittsalter hier bei etwa 60 Jahren.

Bestimmte Berufe oder Straffälligkeit sind Ausschlusskriterium

Um für Cloppenburg auf der Liste zu landen, sollte man logischerweise auch im Stadtgebiet wohnen. Und auch die deutsche Staatsangehörigkeit ist notwendig. Außerdem sollten Interessierte bislang nicht strafrechtlich in Erscheinung getreten und  zu einer Freiheitstrafe von mehr als 6 Monaten wegen einer vorsätzlichen Tat verurteilt worden sein. Auch eine berufliche Tätigkeit beispielsweise als Richter, Staats- oder Rechtsanwalt, Polizist oder Vollstreckungsbeamter ist ein Hinderungsgrund.

Interessierte können sich bis zum 20. Februar bei der Stadtverwaltung melden, die Aufnahme in die Vorschlagsliste erfolgt durch Beschluss des Jugendhilfeausschusses des Landkreises. Diese Listen werden dann nach der Aufstellung auch öffentlich ausgelegt, damit jeder gegen dort genannte Kandidaten innerhalb einer Frist von einer Woche einen begründeten Einspruch einlegen kann, dass die jeweilige Person nicht für das Amt geeignet sei.

Die Entscheidung, wer alles das Amt als Laienrichter übernimmt, trifft der Schöffenwahlausschuss, dem ein Richter beim Amtsgericht vorsitzt. Der Ausschuss entscheidet zunächst über die Einsprüche und wählt anschließend aus den Vorschlagslisten die notwendige Anzahl der Jugendschöffen.


Zur Information:

  • Wer Interesse daran hat, im Rahmen des Jugendschöffenamts als Laienrichter/in eingesetzt zu werden, kann sich bis zum 20. Februar 2023 bei der Stadt Cloppenburg, Fachbereich 2, Zi. Nr. 0.07, Herrn Haase, Telefon 04471/185-109 für die Vorschlagsliste bewerben.
  • Informationen über das Ehrenamt Jugendschöffe, Rechtsvorschriften und ein Bewerbungsformular gibt es im Internet: www.schoeffenwahl.de oder www.cloppenburg.de.

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