Cloppenburg sucht geeigente Kandidaten für Jugendschöffenwahl
Für die Jahre 2024 bis 2028 werden neue Laienrichter ernannt. Wer Interesse an dem Ehrenamt hat, kann sich für eine Bewerbung bei der Stadtverwaltung melden.
Aaron Dickerhoff | 01.02.2023
Für die Jahre 2024 bis 2028 werden neue Laienrichter ernannt. Wer Interesse an dem Ehrenamt hat, kann sich für eine Bewerbung bei der Stadtverwaltung melden.
Aaron Dickerhoff | 01.02.2023
Den Richtern am Amtsgericht werden auch für die kommenden 5 Jahre ehrenamtliche Jugendschöffen zur Seite gestellt. Foto: Dickerhoff
Die eigene Lebens- und Berufserfahrung bei der Rechtsprechung in Jugendstrafsachen einbringen – das ist die Aufgabe von Jugendschöffen. Das Ganze aber nicht hauptberuflich, sondern im Ehrenamt, ohne Jurastudium oder fundierte Rechtskenntnisse. Für dieses Amt stehen 2023 die Wahlen für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028 an. Wie die Stadt Cloppenburg mitteilt, muss sie insgesamt mindestens 12 Personen, die sich um das Ehrenamt als Jugendschöffe bewerben, vorschlagen. Als Jugendschöffe ist man auch nicht nur schmückendes Beiwerk, sondern hat wirklich etwas zu sagen. Die Laienrichter werden beim Amtsgericht im Rahmen des Jugendschöffengerichts oder der Jugendkammer der Landgerichte eingesetzt. Und bei der Urteilsfindung wird in vollem Umfang und mit gleichem Stimmrecht wie die Berufsrichter über den Sachverhalt, die Schuld der Angeklagten und über das Strafmaß abgestimmt. Eine verantwortungsvolle Aufgabe also. Entsprechend der gesetzlichen Vorschriften ist die Stadt Cloppenburg verpflichtet, dem Landkreis eine Bewerberliste mit geeigneten Personen für die Jugendschöffenwahl mitzuteilen. Wer geeignet ist, das hängt von einigen Kriterien ab. Am wichtigsten aber ist, dass die entsprechende Person auch Lust auf das Amt hat. Darüber hinaus gibt es weitere Anforderungen, die erfüllt werden müssen. Denn auch wenn das Wort "Jugendschöffe" vielleicht anderes vermuten lässt, dürfen diejenigen, die das Amt bekleiden, nicht mehr jugendlich sein. Am Tag des Amtsbeginns, in diesem Fall ist das der 1. Januar 2024, muss das Alter zwischen 25 und 70 Jahren liegen. Dabei sind die meisten Jugendschöffen momentan eher älteren Semesters. Laut Friederike Bockhorst, Pressesprecherin der Stadt Cloppenburg, liegt das Durchschnittsalter hier bei etwa 60 Jahren. Um für Cloppenburg auf der Liste zu landen, sollte man logischerweise auch im Stadtgebiet wohnen. Und auch die deutsche Staatsangehörigkeit ist notwendig. Außerdem sollten Interessierte bislang nicht strafrechtlich in Erscheinung getreten und zu einer Freiheitstrafe von mehr als 6 Monaten wegen einer vorsätzlichen Tat verurteilt worden sein. Auch eine berufliche Tätigkeit beispielsweise als Richter, Staats- oder Rechtsanwalt, Polizist oder Vollstreckungsbeamter ist ein Hinderungsgrund. Interessierte können sich bis zum 20. Februar bei der Stadtverwaltung melden, die Aufnahme in die Vorschlagsliste erfolgt durch Beschluss des Jugendhilfeausschusses des Landkreises. Diese Listen werden dann nach der Aufstellung auch öffentlich ausgelegt, damit jeder gegen dort genannte Kandidaten innerhalb einer Frist von einer Woche einen begründeten Einspruch einlegen kann, dass die jeweilige Person nicht für das Amt geeignet sei. Die Entscheidung, wer alles das Amt als Laienrichter übernimmt, trifft der Schöffenwahlausschuss, dem ein Richter beim Amtsgericht vorsitzt. Der Ausschuss entscheidet zunächst über die Einsprüche und wählt anschließend aus den Vorschlagslisten die notwendige Anzahl der Jugendschöffen.Durchschnittsalter liegt bei 60 Jahren
Bestimmte Berufe oder Straffälligkeit sind Ausschlusskriterium
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