Christian Ludmann bleibt Molbergens Gemeindebrandmeister
Molbergens Rat hat den Gemeindebrandmeister wiedergewählt. Außerdem wurden die Befugnisse der Feuerwehr erweitert.
Heinrich Kaiser | 22.12.2022
Molbergens Rat hat den Gemeindebrandmeister wiedergewählt. Außerdem wurden die Befugnisse der Feuerwehr erweitert.
Heinrich Kaiser | 22.12.2022
Wiedergewählt: Christian Ludmann bleibt Gemeindebrandmeister von Molbergen. Dr. Sebastian Vaske (rechts) und Andreas Unnerstall gratulierten. Foto: Kaiser
Christian Ludmann bleibt Gemeindebrandmeister von Molbergen. Der Rat der Gemeinde hat ihn am Mittwochabend einstimmig für weitere 6 Jahre gewählt. Zuvor war er von den Ortsbrandmeistern von Molbergen und Peheim und deren Stellvertretern sowie vom Kreisbrandmeister vorgeschlagen worden. Der 1. Stellvertretende Bürgermeister Molbergens, Dr. Sebastian Vaske, dankte Ludmann für sein Engagement und die Bereitschaft, weiterhin Verantwortung zu übernehmen. 1994 in die Feuerwehr eingetreten, habe Ludmann bereits seit 2005 kontinuierlich Führungspositionen in der Freiwilligen Feuerwehr übernommen. Seit 2016 bekleidete er das Amt des Gemeindebrandmeisters. Seine Amtszeit endete am 20. Dezember, sodass er mit einem Tag Unterbrechung voraussichtlich 12 Jahre lang Gemeindebrandmeister sein wird. Vaske hob Ludmanns „ruhige und besonnene Art“ hervor. Er arbeite stets „konstruktiv, geräuscharm und zuverlässig und zudem immer fachlich fundiert“, so Vaske. Er nutzte die Gelegenheit, allen Mitgliedern der Freiwilligen Feuerwehr für ihren unermüdlichen Einsatz zum Wohl der Allgemeinheit zu danken. In Vertretung des erkrankten Bürgermeisters Witali Bastian überreichte Vaske dem alten und neuen Gemeindebrandmeister die Ernennungsurkunde und berief ihn in das Ehrenbeamtenverhältnis. Der Allgemeine Vertreter des Bürgermeisters als Verwaltungschef, Andreas Unnerstall, überreichte Ludmann im Namen der Gemeinde ein Präsent. Auch er gratulierte ihm und dankte ihm für seinen Einsatz. In der Sitzung haben die Mitglieder des Gemeinderates ebenfalls einstimmig beschlossen, der Feuerwehr mehr Befugnisse bei der Verkehrssicherung während gemeindlicher Veranstaltungen einzuräumen. Die Regelung soll Rechtssicherheit für die bisherige Praxis der örtlichen Feuerwehren schaffen, die diese Aufgabe bei der Absicherung von Einsatzstellen im Verkehrsraum auch in der Vergangenheit schon mit übernommen haben. So haben die Ortswehren bereits Schützenfest- oder Martinsumzüge begleitet und den Verkehr geregelt. Unter gemeindlichen Veranstaltungen sind laut Beschluss solche zu verstehen, die aus der kommunalen Gemeinschaft heraus initiiert sind, unabhängig davon, ob die Gemeinde selbst oder ein ortsansässiger Verein als Veranstalter auftritt. Es muss sich dabei aber um eine öffentliche Veranstaltung handeln, zu der jedermann Zutritt hat. Hierzu gehören etwa Brauchtums-, kirchliche und ähnliche Umzüge im Straßenraum der Gemeinde. Tritt die Gemeinde nicht selbst als Veranstalter auf, muss der Organisator die Veranstaltung bei der Gemeinde anzeigen. Nicht um gemeindliche handelt es sich etwa bei Privatfeiern oder geschlossenen Veranstaltungen, Veranstaltungen im nicht öffentlichen Verkehrsraum oder Veranstaltungen, die das Gebiet der Gemeinde überschreiten. Soweit Polizei anwesend ist, obliegt ihr die Verkehrsregelung. Stehen nicht ausreichend Polizeikräfte vor Ort zur Verfügung, kann die örtliche Feuerwehr in Abstimmung mit der Polizei unterstützend tätig werden. Weil es sich um eine freiwillige Leistung der Gemeinde handelt, kann sie dafür Gebühren erheben."Konstruktiv, geräuscharm und fachlich fundiert"
Regelung gilt nur für öffentliche Veranstaltungen
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