Das Urteil des Oldenburger Landgerichts gegen zwei Drogendealer aus Steinfeld und Damme, die im Raum Vechta in großem Stil Kokain verkauft hatten, ist nunmehr rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Revision des Steinfelders gegen das Urteil des Landgerichts als unbegründet verworfen. Das bestätigte am Freitag Richter Torben Tölle, Pressesprecher des Oldenburger Landgerichts.
Die 2. Große Strafkammer des Landgerichts hatte den 31-Jährigen aus Steinfeld im Juli vorigen Jahres wegen Handeltreibens mit Rauschgift in nicht geringer Menge zu 2 Jahren und 4 Monaten Gefängnis verurteilt, den 33-Jährigen aus Damme zu 2 Jahren und 7 Monaten. Während der Mann aus Damme sein Urteil akzeptierte, hatte der Steinfelder Revision eingelegt. Er wollte eine geringere Strafe erreichen. Doch daraus wurde nichts, wie sich jetzt zeigt.
Auch der BGH glaubt den Darstellungen des Steinfelders nicht
In einem Fahrzeug, das dem 33-Jährigen aus Damme zugerechnet wurde, wurden damals 570 Gramm Kokain gefunden. Dafür wurde dieser Angeklagte verurteilt. Der jüngere Angeklagte aus Steinfeld musste sich Drogen zurechnen lassen, die die Ermittler im Haus seiner Mutter fanden, darunter ebenfalls Kokain.– und auch noch 53.000 Euro Bargeld. Im Verfahren wurde erklärt, das Geld gehöre zu einer privaten Familienkasse.
Das Landgericht glaubte das aber nicht. Die 53.000 Euro wurden als Drogengeld eingestuft und beschlagnahmt. Es könne niemals aus legalen Geschäften stammen, so das Gericht. Der Bundesgerichtshof hat nun die Überzeugungen, Feststellungen und die rechtliche Würdigung des Landgerichts in vollem Umfang geteilt. Deswegen wurde die Revision des Steinfelders auch verworfen. Der muss jetzt die Strafe verbüßen und auf die 53.000 Euro verzichten.