Bewährungsstrafe für Besitz von Kinderpornos
Angeklagt war ein junger Bakumer. Mehr als 200 Dateien wurden bei ihm entdeckt.
Klaus Esslinger | 30.08.2023
Angeklagt war ein junger Bakumer. Mehr als 200 Dateien wurden bei ihm entdeckt.
Klaus Esslinger | 30.08.2023
Foto: Chowanietz
Das Schöffengericht des Amtsgerichtes Vechta hat jetzt einen Bakumer (27) wegen des Besitzes von kinderpornografischem Material zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und 6 Monaten verurteilt. Die Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt und der Angeklagte muss eine Geldauflage zahlen. Das Ermittlungsverfahren kam auf einen Hinweis des amerikanischen National Center For Missing And Expolited Children an das Bundeskriminalamt zustande. Über das Landeskriminalamt ging der Tipp an die heimische Polizei, die bei einer Hausdurchsuchung 208 kinderpornografische Dateien auf dem Handy und dem Laptop des Bakumers fand und beschlagnahmte. Der 27-Jährige war geständig, nahm aber ganz offensichtlich die Straftat nicht besonders ernst. Er habe hin und wieder mal solche Dateien hochgeladen, das sei aber nichts Besonderes gewesen. Er sei nicht besonders interessiert daran gewesen. Pädophil sei er nicht. Der Richter klärte den Angeklagten auf: Für die Produktion von Kinderpornos werden Kinder missbraucht.
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