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Betreuer gedroht, die Knochen zu brechen: 17-Jähriger zu 2-wöchigem Dauerarrest verurteilt

Im Badezimmer eines Cloppenburger Flüchtlingsheims hatte sich schmutziges Geschirr gestapelt. Als der Betreuer den jungen Mann ermahnte, reagierte er äußerst aggressiv.

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Symbolfoto: dpa

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Weil er den Betreuer eines Cloppenburger Flüchtlingsheims bedroht hat, hat das Jugendgericht am Cloppenburger Amtsgericht einen 17-jährigen libanesischen Flüchtling wegen Bedrohung zu einem 2-wöchigen Dauerarrest verurteilt. Der wegen Einbruchs und Diebstahls vorbestrafte Angeklagte wohnt mit seiner Familie in einem Cloppenburger Flüchtlingsheim. Den Feststellungen zufolge sollen die Eltern des 17-Jährigen mit dessen Erziehung überfordert sein.

Und so kam es immer wieder zu Straftaten und zum Schulschwänzen. Hintergrund des aktuellen Falls war ein Vorfall in dem Flüchtlingsheim, das er mit seiner Familie bewohnte. Der 17-Jährige war zuständig, sich um das Küchengeschirr zu kümmern. Er sollte es nach den jeweiligen Mahlzeiten abwaschen und wieder in die Schränke räumen. Doch das machte der junge Mann nicht – stattdessen stapelte er das schmutzige Geschirr im Badezimmer.

Wenn er das Geschirr anfassen sollte, werde er ihm alle Knochen brechen

Der Betreuer des Heims hatte das bei einem Rundgang entdeckt. Er wies den 17-Jährigen darauf hin, das Geschirr zu waschen und wegzuräumen, andernfalls werde er es entsorgen. Nun wurde der Angeklagte den Feststellungen zufolge äußerst aggressiv. Wenn der Betreuer das Geschirr anfassen sollte, werde er ihm alle Knochen brechen. Anfangs noch wollte der Betreuer die Bedrohung hinnehmen, dann nach einer Beratung mit Kollegen erstattete er doch Anzeige.

Im Verfahren hat der 17-Jährige nun ein Geständnis abgelegt und sich bei dem Betreuer entschuldigt. Das war nach Auffassung des Gerichts schon einmal ein richtiger Schritt. Um diesen guten Ansatz zu verfestigen, muss der 17-Jährige in den 2-wöchigen Dauerarrest. Auch dort werden richtige Verhaltensweisen vermittelt. Der Dauerarrest wird in einer Arrestanstalt verbüßt. Weil dort Inhalte vermittelt werden, kam für das Gericht nur diese Maßnahme infrage.

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