Bestechung im Gefängnis? Justizbeamter (47) muss vor Gericht
Bis zum 9. Juni sind 6 Verhandlungstermine angesetzt. Denn viele Zeugen sollen aussagen.
Klaus Esslinger | 25.05.2023
Bis zum 9. Juni sind 6 Verhandlungstermine angesetzt. Denn viele Zeugen sollen aussagen.
Klaus Esslinger | 25.05.2023
Foto: Chowanietz
6 Verhandlungstermine sind vom Strafgericht des Amtsgerichtes Vechta eingeplant, um einen möglichen Fall von Bestechlichkeit aufzuklären. Angeklagt ist ein suspendierter Justizvollzugsbeamter aus Wildeshausen. Die Staatsanwaltschaft wirft dem 47-Jährigen Dienstpflichtverletzungen und Bestechlichkeit vor. Der Wildeshauser soll sich laut Anklage zwischen Januar und März 2019 angeboten haben, gegen Zahlung von Geld Betäubungsmittel zu einem Inhaftierten in die Justizvollzugsanstalt (JVA) zu schmuggeln. Hierfür soll er auf Anweisung des Inhaftierten im Februar 2019 mehrfach versucht haben, Kontakt mit einem Mittelsmann aufzunehmen, der angeblich die Drogen liefern sollte. Das Verfahren begann mit einem Antrag des Verteidigers aus Wildeshausen, das Verfahren auszusetzen. Der Angeklagte sei krank und werde den Prozess nicht durchstehen können. Das Gutachten des Amtsarztes, der Angeklagte sei uneingeschränkt verhandlungsfähig, könne nicht akzeptiert werden, so der Verteidiger. Der Staatsanwalt und die Strafrichterin indes lehnten eine Aussetzung ab. Die polizeiliche Leiterin des Ermittlungsverfahrens machte in ihrer Aussage deutlich, wann und wie es telefonische Absprachen gegeben habe. Die Gespräche seien überwiegend mit dem Handy, aber auch von den Diensttelefonen in der Vollzugsanstalt geführt worden. Der Angeklagte habe mit dem Bruder eines Inhaftierten telefoniert und sich dabei „Toni“ genannt. Es seien auch Treffen bei Imbissgeschäften in Vechta vereinbart worden. Die Zeugin erklärte, dass sie zahlreiche Telefongespräche abgehört habe. Bei der Durchsuchung des Angeklagten in der Anstalt habe er die Telefonnummer des Mittelsmanns, der die Drogen liefern und das Geld bringen sollte, in der Hosentasche gehabt.
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