Im Prozess um fahrlässige Körperverletzung und Unfallflucht hat das Oldenburger Landgericht in zweiter Instanz ein früheres Urteil des Cloppenburger Amtsgerichts gegen einen 39-jährigen Berufskraftfahrer aus Cloppenburg bestätigt. Die Berufung des Angeklagten wurde verworfen. Das Amtsgericht hatte ihn zu einer Geldstrafe von 4500 Euro und einem 2-monatigen Fahrverbot verurteilt.
Sowohl das Amtsgericht als auch das Landgericht waren davon überzeugt, dass der Berufskraftfahrer am 15. Januar 2022 auf dem Herzog-Erich-Ring in Cloppenburg mit seinem Transporter eine Joggerin angefahren, die Frau zu Fall gebracht, sie übelst sexistisch beleidigt und den Unfallort dann verlassen hatte. Der 39-Jährige hatte das vehement bestritten. Er wollte komplett unschuldig sein.
Gegen den Vater wird wegen Falschaussage ermittelt
Er habe damals wegen eines Gegenverkehrs auf dem Herzog-Erich-Ring anhalten müssen. Nun sei die Joggerin gekommen, habe auf die Motorhaube seines Fahrzeugs geschlagen und sei dann absichtlich gegen den Außenspiegel des Transporters gelaufen, hatte der Angeklagte vor dem Amtsgericht wie auch jetzt vor dem Landgericht erklärt. Doch die Gerichte glaubten dem 39-Jährigen kein Wort. Auch das Landgericht sah den Cloppenburger im Sinne der Anklage schuldig.
Entscheidend für den klaren Schuldspruch war die Aussage der Joggerin. Der 39-Jährige hatte diese als durchgeknallt dargestellt. Doch das war die Zeugin nach Überzeugung des Gerichtes ganz bestimmt nicht. Die knapp 60 Jahre alte Joggerin, eine Akademikerin im höheren Dienst, hatte präzise und detailliert den damaligen Vorfall geschildert und den Angeklagten damit schwer belastet. Es gab für die Gerichte überhaupt keinen Anlass, ihr nicht zu glauben. Während des Vorfalls saß der Vater des 39-Jährigen mit im Transporter. Er hatte in den Prozessen die Version seines Sohnes bestätigt, weswegen gegen ihn jetzt wegen Falschaussage ermittelt wird.