Wegen gemeinschaftlichen Diebstahls in mehreren Fällen hat das Jugendgericht am Cloppenburger Amtsgericht einen 18-jährigen Heranwachsenden aus Barßel zu einem Jahr Jugendgefängnis verurteilt. Den Feststellungen zufolge gehört der Angeklagte zu einer Barßeler „Schrauber-Gang“, die durch Diebstähle von Mofas, Rollern und von Benzin aus Booten am Barßeler Hafen auf sich aufmerksam gemacht hatte. Die Mofas und Roller wurden teils selbst gefahren oder auseinandergeschraubt, um die Ersatzteile zu verkaufen.
Bereits im Januar diesen Jahres war das Hauptverfahren gegen die Gruppe vor dem Cloppenburger Jugendgericht terminiert worden. Sieben Angeklagte sollten sich damals wegen der Taten verantworten. Weil das Mammutverfahren die räumlichen Gegebenheiten aber gesprengt hätte, war das Verfahren gegen den jetzigen Angeklagten vom Hauptverfahren abgetrennt worden.
Dieses abgetrennte Verfahren hat das Cloppenburger Jugendgericht nun nachgeholt. Im Hauptverfahren im Januar sind die jungen Angeklagten noch mit Geldauflagen und mit der Regulierung des angerichteten Schadens davongekommen.
Vorstrafen des 18-Jährigen wirken sich negativ aus
Der jetzige Angeklagte aber wurde zu einer einjährigen Jugendgefängnis-Strafe (ohne Bewährung) verurteilt. Das hat seinen Grund in den Vorstrafen, die sich ganz erheblich negativ für den 18-Jährigen auswirkten.
Das vorletzte Mal, als sich der 18-Jährige wegen gleicher Taten verantworten musste, hatte das Gericht noch von der Verhängung einer Jugendstrafe abgesehen und eine Art Vorbewährung angeordnet. Doch es folgten die Taten der „Schrauber-Gang“ – die Geduld des Gerichts endete.
Nun gab es (vorerst) eine Strafe, die nicht mehr zur Bewährung ausgesetzt wurde. Der junge Mann kann sich die Bewährung aber noch verdienen, indem er sich in den nächsten 6 Monaten nichts mehr zuschulden kommen lässt. Das bleibt jetzt abzuwarten.