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Bekiffter Familienvater schläft bei Polizeikontrolle ein und muss nun in Haft

Der 39-Jährige aus dem Saterland war bereits 13 Mal vorbestraft. Auch seine "guten Absichten" halfen dem Mann nicht weiter vorm Landgericht.

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Symbolfoto: dpa

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Weil er unter Drogeneinfluss mit dem Auto durchs Saterland gefahren ist, muss ein 39-jähriger Familienvater aus Cloppenburg nun für ein Jahr ins Gefängnis. Ein entsprechendes Urteil des Amtsgerichtes in Cloppenburg hat das Oldenburger Landgericht am Dienstag bestätigt. Die Berufung des Angeklagten gegen das Cloppenburger Urteil wurde verworfen. Der 39-Jährige ist bereits 13 Mal vorbestraft. Die 14. Autofahrt unter Drogeneinfluss führte den Familienvater aus Cloppenburg dann wieder durchs Saterland.

Was er dort wollte, ist nicht bekannt. Die Fahrt des Mannes war nicht zu übersehen: Er fuhr in Schlangenlinien durchs Saterland. Das hatte die Polizei gesehen. Sie stoppte die gefährliche Fahrt. Der 39-Jährige stand dermaßen unter Rauschgifteinfluss, dass er kaum in der Lage war, die Kontrolle über sich ergehen zu lassen. Polizeibeamte berichteten, dass er immer wieder eingeschlafen war.

Urteil: Ein Jahr Haft und Führerscheinsperre

Am Ende durfte der Mann es sich auf der Rückbank des Streifenwagens gemütlich machen. Dort fiel der 39-Jährige in einen Tiefschlaf. Dem Cloppenburger Amtsgericht hatte das in dem ersten Verfahren um die Drogenfahrt gereicht. Vor dem Hintergrund der 13 Vorstrafen jetzt eine erneute Fahrt unter Drogeneinfluss: Eine Bewährungsstrafe konnte es nicht mehr geben. Ein Jahr Gefängnis und eine Führerscheinsperre von einem Jahr hieß am Ende das Urteil.

Gegen dieses Urteil hatte der Saterländer dann Berufung eingelegt. Er wollte nicht ins Gefängnis. Der Mann ist seit 20 Jahren hart drogenabhängig. Er hat es auch schon einmal mit einer Therapie versucht, doch das klappte nicht. Er wurde rückfällig. Jetzt bemühe der Familienvater sich erneut um eine Therapie, versicherte er. Doch es nutzte nichts. Das Landgericht sah keine Anhaltspunkte dafür, was die Annahme einer günstigen Sozialprognose als Vorbedingung für eine Bewährungsstrafe hätte rechtfertigen können.

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