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Bauern müssen Flächen brach liegen lassen - im OM ist das ein Problem

Die Reform der EU-Agrarpolitik schreibt die Stilllegung von 4 Prozent vor. Außerdem droht ein  Konflikt zwischen der Brüsseler Gesetzgebung und Landesrecht bei Gewässerrandstreifen.

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Abstand wahren: 3 Meter breit müssen Randstreifen zwischen bewirtschafteter Ackerfläche und Gewässern sein. Das fordert die EU. Auch der Niedersächsische Weg beinhaltet das – aber er sieht auch Ausgleichszahlungen für Landwirte vor. Die EU aber nicht. Foto: dpa/Gentsch

Abstand wahren: 3 Meter breit müssen Randstreifen zwischen bewirtschafteter Ackerfläche und Gewässern sein. Das fordert die EU. Auch der Niedersächsische Weg beinhaltet das – aber er sieht auch Ausgleichszahlungen für Landwirte vor. Die EU aber nicht. Foto: dpa/Gentsch

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