Eine Mutter aus Barßel soll ihre beiden Töchter (15 und 18 Jahre alt) zu einer Falschaussage angestiftet haben. Jetzt hat das Jugendgericht am Cloppenburger Amtsgericht die beiden Töchter wegen Falschaussage schuldig gesprochen und gegen die beiden Angeklagten eine Geldauflage von 150 Euro beziehungsweise eine Arbeitsauflage von 20 Stunden verhängt.
Was war passiert? Im vergangenen Jahr standen Kinder der Mutter aus Barßel unter Verdacht, in einem Geschäft Waren gestohlen zu haben. Die Polizei wurde gerufen. Die Beamten wollten die Kinder der Mutter durchsuchen. Die Mutter selbst drängte sich dazwischen. Ein Beamter stellte sich der Mutter in den Weg. Später behauptete die Mutter dann, sie sei eben von diesem Polizisten grob angefasst worden. Dabei sei ihr ein Finger gebrochen worden.
Die Schreie und einen gebrochenen Finger hat es nicht gegeben
Das aber stellte sich als Lüge heraus. Und so wurde die Mutter erstinstanzlich vom Cloppenburger Amtsgericht wegen falscher Verdächtigung schuldig gesprochen und verurteilt. Gegen das Urteil hatte die Mutter Berufung eingelegt. In der anschließenden Berufungsverhandlung vor dem Oldenburger Landgericht traten die beiden Töchter der Mutter als Zeuginnen auf.
Sie bestätigten die Aussage ihrer Mutter, dass diese von dem Polizisten geschlagen worden sei. Sie hätten ihre Mutter vor Schmerzen laut schreien gehört. Diese Behauptung konnte vor Gericht widerlegt werden. Das Landgericht schenkte den Töchtern keinen Glauben. So wurde ein Verfahren gegen die Töchter eingeleitet – wegen des Vorwurfes der Falschaussage. Und das Cloppenburger Jugendgericht war nun davon überzeugt, dass die Töchter der Oldenburger Berufungsverhandlung zugunsten ihrer Mutter falsch ausgesagt hätten.